Erstellt am 26.01.2009 um 16:17 Uhr von Sanieris
Hallo
Ich würde das Absprechen mit der Position und Versuchen eine gemeinsame
Lösung zu finden, ( z.B nach Alphabet ) wäre auch eine gerechte Möglichkeit, oder Langjährige BR - Mitglieder ( nach Zugehörigkeit - BR oben auf Liste) und die neuen Bewerber nach Eingang der Wahlvorschläge.
Um eine Persölichkeitswahl zu ermöglichen. was eigenltich für die MA besser ist,
da sie die Kandidaten einzeln wählen können.
Ansonsten habt Ihr ja die Möglichkeit eine eigene Liste zu machen.
Dann gibt es eine Listenwahl, in der man nur ein Kreuz für eine Liste machen kann.
Also Einigung ist besser, wenn nicht, Listenwahl !
Die Minderheitenquote spielt bei der Verteilung der BR - Sitze eine Rolle aber nicht bei den Wahlvorschlägen !
Das heisst es kann genau so gut eine Frau am 1. Platz auf der Liste stehen.
Erstellt am 26.01.2009 um 18:16 Uhr von Isabella73
darum geht es ja, um Listenwahl. Wir hatten sonst als erstes einen Mann und dann eine Frau und jetzt kommt jemand rüber, der den Platz der Frau bekommen soll. Die würde somit auf den 3 Platz rutschen. Wollte nur wissen, ob das geht oder wegen der Geschlechterquote eben die Frau auf 2 bleiben müsste.
Erstellt am 27.01.2009 um 08:33 Uhr von RAKO
Hallo Isabella,
schau Dir mal §15 (5) Wahlordnung BetrVG an.
Die Geschlechterquote muss nicht bei der Aufstellung berücksichtigt werden, das passiert bei der Sitzeverteilung automatisch. Die Reihenfolge auf der Liste muss jede Liste unter sich ausmachen.
Sofern am Ende nur genausoviele Bewerber wie Sitze der Minderheitenquote da sind ist es eigentlich total egal wo und auf welcher Liste sich diese befinden.
Beispiel: 7 BR Sitze davon 2 Sitze für die Minderheit (in diesem Beispiel Frauen), 3 Listen, z.B: IGMetall, freie Liste, Frauenliste
Auf den beiden Listen IGMetall und freie Liste haben sich nur Männer eingeschrieben, auf der Frauenlisten nur Frauen (Nomen est Omen)
Bei der Auszählung entfallen auf die IGMetall 4 Sitze, frei Liste 3 Sitze, Frauen 0 Sitze (nur damit das Beispiel richtig krass wird)
Die Frauen haben wegen Minderheitenquote trotzdem 2 Sitze, diese werden den anderen beiden Listen weggenommen. Als Endergebnis kommt dann z.B. raus: IGMetall 3 Sitze, freie Liste 2 Sitze, Frauen 2 Sitze.
An diesem Beispiel sieht man auch mein Problem mit diesem Minderheitensystem. Vom Wahlergebnis her hätte die IGMetall eine Mehrheit im BR gehabt. Durch den gesetzlichen Eingriff hat plötzlich keine der Listen mehr eine Mehrheit. Sofern sich die Listen nicht Grün sind wünsche ich diesem BR viel Spaß bei der Arbeit......
Auf Deinen Fall zugeschnitten: Wenn genau eine Frau lt. Minderheitenquote einen Sitz bekommt und Du die einzige Frau bist, die sich aufstellen lässt, dann kannst Du Dich auch auf den letzten Listenplatz schreiben lassen. Du bist auf jeden Fall gewählt. Sind zwei Bewerber auf den einen Sitz vorhanden kommt natürlich nur eine der Frauen durch.
Erstellt am 27.01.2009 um 08:49 Uhr von Sanieris
Hallo Isabella73
Die Frau muss nicht auf Platz 2 bleiben jede Liste kann Ihre Wahlvorschläge so plazieren wie sie will, hier gibt es keine Vorschrift !
Nochmal !
Wenn ihr Euch nicht Einigen könnt, und die Frau nun auf Platz 3 kandidieren soll.
Würde ich das klar stellen und selber eine Liste aufstellen und diese Frau dann auf Platz 1 setzen.
Ihr habt das Recht eine eigene Liste mit Wahlvorschlägen einzureichen.
Lasst Euch nicht einfach so denn Listenplatz vorschreiben !
Ps. Wir hatten bei der letzen Wahl in unserer Firma 5 Listen !
Aber bei der Berechnung spielt es keine Rolle (so wie Kollege oben schreibt).
Gruss Sanieris