Fahrkosten - wenn Mitarbeiter ab und an in andere Abteilungen verborgt werden?
Hallo, unsere Mitarbeiter werden ab und an in andere Abteilungen verborgt. Wenn sie sonst keinen Fahrschein brauchen und sich sonst keinen kaufen müssten, rechnen sie den Fahrschein ab. Ebenso die Kilometer beim Auto, allerdings nur das, was über den üblichen Arbeitsweg hinweg geht. Ist das so korrekt? Wo kann man das nachlesen?
Community-Antworten (5)
22.01.2009 um 16:03 Uhr
@Kall70
verborgt, vielleicht auch versetzt? Schaue einmal hier: http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Versetzung
Also MBR des BR prüfen. Das AN nur die Kosten wleche über die sonst entstehenden Kosten erstattet werden ist doch ok. Diese Koll. sollten doch nicht besser gestellt werden als die übrigen Koll. oder? Es geht hier um den Ausgleich und Milderung der wirtschaftlichen Nachteile durch diese Maßnahme des AG.
22.01.2009 um 17:03 Uhr
Hallo Kalle70,
kommt drauf an, wie lange Sie "verborgt" werden. Wenn es unter einem Monat ist, handelt es sich um keine Versetzung. Wenn Sie nur Tageweise oder Wochenweise woanders arbeiten müssen, hat der AG nur eine Infopflicht gegenüber dem BR. Ist bei uns auch so. Es gibt einige Mitarbeiter, die Tageweise an einem Schneidtisch eingesetzt sind. Das ist eine MA Pool, zu dem man sich auch freiwillig melden kann. Anfahrten werden extra bezahlt, wenn sie von einem anderen Betrieb kommen. Da gibt es pro KM 0,30 €, wenn sie mit dem Pkw fahren. Wird zum Monatsende mit dem Lohn ausgezahlt.
MfG
Rapper22
22.01.2009 um 18:18 Uhr
@all Die Verborgung ist geregelt, es geht nur um die Kosten. Wo kann man das nachlesen?
22.01.2009 um 22:07 Uhr
@Kalle70
..Die Verborgung ist geregelt,..... wie und wo und auf welcher Rechtsgrundlage? Wenn die Verborgung ist geregelt ist, sollte auch der Mehr-Fahrkostenersatz gereglt sein. Wenn doch die Merh-Farkosten erstattet werden ist es doch ok oder, was störrt??
Also wer hat was wie und wi geregelt?
23.01.2009 um 07:02 Uhr
@all Es geht nur darum, dass wir ein Info Blatt rausgeben wollen, wo das noch mal ganz genau drin steht. Dazu wäre es aber schön, nicht nur benennen zu können, dass der AG das zahlt, sondern auch die rechtsgrundlage dafür.
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