Einführung Intranet - Was haben wir als BR zu beachten?
Hi,
unser Unternehmen möchte ein Intranet einführen. Es soll den Papierurlaubsschein ablösen, die Abteilungen können verschiedene Unterlagen zur Einsicht hochladen und den Mitarbeitern eine Plattform zur Kommunikation bieten. Inwieweit persönliche Daten von Mitarbeitern gespeichert werden wissen wir nicht. Außerdem können sich alle MA ein Profil, vergleichbar mit studivz, anlegen und untereinander ihre Erfahrungen etc. austauschen. Was haben wir als BR zu beachten?
Danke für die Hilfe...Ursl
Community-Antworten (7)
22.01.2009 um 15:08 Uhr
@ursl Den Datenschutz, die Persönlichkeitsrechte und ggf. das TKG. Eine BV würde sicher helfen...
22.01.2009 um 15:16 Uhr
@kölner
danke, aber TKG?
Gibt es irgendwo was zum nachlesen?
22.01.2009 um 15:17 Uhr
@ursl
TKG / Telekommunikationsgesetz http://www.bundesrecht.juris.de/tkg_2004/
22.01.2009 um 15:46 Uhr
@ursl ich hätte eine......
22.01.2009 um 15:48 Uhr
@carrie ...bitte mir auch.
22.01.2009 um 16:09 Uhr
@all
hier findet ihr BVn zum Thema: http://www.soliserv.de/bv-internet.htm
22.01.2009 um 16:28 Uhr
@Kölner Kein Problem, gib mir doch deine Mail....
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