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Einführung Intranet - Was haben wir als BR zu beachten?

U
ursl
Jan 2018 bearbeitet

Hi,

unser Unternehmen möchte ein Intranet einführen. Es soll den Papierurlaubsschein ablösen, die Abteilungen können verschiedene Unterlagen zur Einsicht hochladen und den Mitarbeitern eine Plattform zur Kommunikation bieten. Inwieweit persönliche Daten von Mitarbeitern gespeichert werden wissen wir nicht. Außerdem können sich alle MA ein Profil, vergleichbar mit studivz, anlegen und untereinander ihre Erfahrungen etc. austauschen. Was haben wir als BR zu beachten?

Danke für die Hilfe...Ursl

6.63307

Community-Antworten (7)

K
Kölner

22.01.2009 um 15:08 Uhr

@ursl Den Datenschutz, die Persönlichkeitsrechte und ggf. das TKG. Eine BV würde sicher helfen...

U
ursl

22.01.2009 um 15:16 Uhr

@kölner

danke, aber TKG?

Gibt es irgendwo was zum nachlesen?

U
Uschi66

22.01.2009 um 15:17 Uhr

@ursl

TKG / Telekommunikationsgesetz http://www.bundesrecht.juris.de/tkg_2004/

C
carrie

22.01.2009 um 15:46 Uhr

@ursl ich hätte eine......

K
Kölner

22.01.2009 um 15:48 Uhr

@carrie ...bitte mir auch.

U
Uschi66

22.01.2009 um 16:09 Uhr

@all

hier findet ihr BVn zum Thema: http://www.soliserv.de/bv-internet.htm

C
carrie

22.01.2009 um 16:28 Uhr

@Kölner Kein Problem, gib mir doch deine Mail....

Ihre Antwort

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