Betriebsratsbeschluss - Kann der BR einen Beschluss über die Gründung einer MA-Vertretung machen?
Hallo.... Unsere Firma möchte mit dem AG in Gehaltsverhandlungen treten. (da keine org. GW) Weil aber der BR mit dem AG laut BetrVG nicht verhandeln darf, folgende Frage: 1. Kann der BR einen Beschluss über die Gründung einer MA-Vertretung machen? 2.Dürfen die Vertreter der MA in ehrenamtlichen Tätigkeiten sein,(BR oder GE) also sie treten vor dem AG nicht als BR oder GW-Mitglieder auf sondern als Vertreter der MA ?
Danke für die Antworten
Community-Antworten (4)
22.01.2009 um 12:37 Uhr
@Mark.01 vielleicht hilft`s: BAG Urteil vom 24.01.1996 - 1 AZR 597/95
22.01.2009 um 12:52 Uhr
Zu überlegen wäre aber auch, ob es nicht sinnhaft ist durch eine Mitgliedschaft, also Eintritt in eine GEW dieser die Möglichkeit zu eröffnen hier mit dem AG in TV-Verhandlungen gehen zu können.
Die größere Erfahrung, und möglicher wiese auch Durchsetzungsvermögen dürfte hier wohl bei der GEW sein. Also hier einen Haustarifvertrag auszuhandeln.
Bitte dieses nun aber nicht falsch verstehen, ich will BR hier keine Fähigkeiten absprechen, zumal wenn es sich wie hier um einen BR handelt wlecher sich positiv für die AN einsetzen möchte.
22.01.2009 um 13:22 Uhr
Uschi66, bin ganz deiner meinung.
22.01.2009 um 13:52 Uhr
Hallo Mark.01, Tarifvertragsparteien sind der AG und die GEW (siehe § 2 TVG).
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