Erstellt am 15.01.2009 um 21:08 Uhr von ridgeback
@chancy01,
§ 7: Aktives Wahlrecht haben alle AN des Betriebes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben + Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden
§ 8: Passives Wahlrecht haben alle Wahlberechtigten die dem Betrieb länger als sechs Monate angehören (Ausnahme: bei Betriebsneugründungen sofort)
gilt für befristet und unbefristet.
Erstellt am 15.01.2009 um 21:13 Uhr von Laffo
nabend chancy01,
guck mal hier nach, unter den von ridgeback aufgeführten Paragraphen.
http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/betrvg/gesamt.pdf
Erstellt am 16.01.2009 um 09:05 Uhr von iddie3
Hy chancy01,
wir haben auch Mitglieder mit befristeten Verträgen und haben damit keine Probleme.
Es ist allerdings ratsam die betreffenden Kollegen im Vorfeld zu informieren, daß durch die Betriebsratzugehörigkeit sich der Vertrag nicht automatisch fortsetzt.