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Sitzungsprotokolle des Wirtschaftsausschusses

T
tele
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unser AG fordert von unserem Wirtschaftsausschuss die letzten vom WA erstellten Sitzungsprotokolle u. möchte diese auch in Zukunft haben. Grundsätzlich haben wir nichts dagegen. Wir sind aber am überlegen, ob wir die Protokolle überlassen, da uns der AG die meisten, geforderten Zahlen u. Informationen an uns auch nur mündlich mitteilt. Was würdet ihr empfehlen? Danke, tele

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Community-Antworten (8)

K
kallinrw

14.01.2009 um 23:40 Uhr

BetrVG § 34 Sitzungsniederschrift (2) Hat der Arbeitgeber oder ein Beauftragter einer Gewerkschaft an der Sitzung teilgenommen, so ist ihm der entsprechende Teil der Niederschrift abschriftlich auszuhändigen. Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen.

Der AG erhält einen Auszug aus der Niederschrift für den Teil seiner Anwesenheit .

Streitigkeiten über die Notwendigkeit der Anfertigung und die Richtigkeit der Niederschriften, über die Berechtigung und Behandlung von Einwendungen, über den Anspruch auf Aushändigung einer Abschrift und über das Einsichtsrecht in die Unterlagen des BR und seiner Ausschüsse entscheidet das ArbG im Beschlussverfahren (§§ 2a, 80 ff. ArbGG ).

Sprich der AG bekommt nur den Auszug der Niederschrift bzw. über die punkte die ihr im Beisein mit ihm Behandelt hat

K
klinik

15.01.2009 um 07:43 Uhr

@tele,

grundlegend ist die Ausführung von kallinrw richtig, aber was meint ihr wer mehr von hat Ihr oder euer AG? Wir haben in unserem WA, wie schon oft erzählt fast zwei Jahre gerbaucht um eine Strategie in den Ausschuss zu bringen. Wir hatten änliche Probleme wie Ihr. Entscheidend ist nicht Auge um Auge, sondern Geben und Nehmen. Mein Vorschlag an euren AG wäre, eine BV über die Daten und Zahlen an den WA, darin wird festgelegt wann welche Zahlen vorzuliegen haben, siehe §106-108 BetrVG. Darin könnt Ihr alles regeln auch die Protokollsache. Sollte euer AG diese BV nicht unterschreiben, nett und freundlich bleiben und wenn er das nächste mal Unterlagen nicht überlässt, einen Antrag beim GBR oder BR stellen, letztmalige schriffftliche Aufforderung und dann in die Einigungsstelle. Als Vorsitzenden Richter empfehle ich mindestens ab LAG, macht sich immer gut + 2 Beisitzer. Das macht Ihr genau einmal aus Erfahrung und dann klappts auch mit dem AG.

S
Sanieris

15.01.2009 um 12:46 Uhr

Hallo kallinrw und klinik

Da seit Ihr falsch dran !!!

  1. Zur WA - Sitzung muß kein Protokoll geschrieben werden. ( Man kann eins schreiben, was auch die meisten so machen ) ist aber nicht vorgeschrieben !!!
  2. AG hat auch kein Recht auf Protokoll von WA - Sitzung !!!

Erkundigt Euch erst bei Anwälten oder Referenten die WA - Schlungen machen !!! Bevor Ihr hier schreibt ! Und einen BR - Kollegen in die Irre führt ! Gruss Sanieris

K
klinik

16.01.2009 um 11:43 Uhr

@Sanieris,

nicht schlecht dein Stil, aber auch effektiv? Ich glaube nicht denn, nach § 106 - und da hast Du recht- kann der WA ein Protokoll erstellen zur Sitzung muss es aber nicht. Gerade im Zusammenhang von wirtschaftlichen Angelegenheiten durch den Unternehmer, ist es zumindest in unsere Arbeit sinnvoll eine Nachweis zu haben, was der Unternehmer z.B. zu einem bestimmten Vorgang vor einem halben Jahr gesagt hat, oder?

Und wie schon oft gesagt, wer immer nur den § nach dem Gesetzt auslebt, wird nicht viel erreichen, weil der Spagat liegt für uns BR's zwischen der Theorie und Praxis.

K
Kölner

16.01.2009 um 12:00 Uhr

@Sanieris Ruhig, ruhig... ...'kallinrw' wusste halt nichts von dem BAG-Urteil vom 17.10.1990.

K
kallinrw

16.01.2009 um 12:11 Uhr

@ Sanieris

Falsch dran würde ich dir nicht Unterschreiben.

Ohne wider den Eindruck zu erwägen ich würde mich nur auf die § stützen möchte ich aber dennoch auf die Kommentierung des § 40 Abs. 2 verweisen danach folgt für den Wirtschaftsausschuss das Recht, zu den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses zusätzlich zu dessen Mitgliedern ein (Gesamt-) Betriebsratsmitglied als Protokollführer hinzuzuziehen.

Auch in den weiteren Ausführungen von Experten zum BetrVG wird auf eine Protokollführung verwiesen.

Das Rcht und Praxis oft abweichen ist doch klar .Dennoch bleibt das Grundwerkzeug des Betriebsrat das BetrVG

K
klinik

16.01.2009 um 12:15 Uhr

@Kölner + @kallinrw,

und nu? Kölner was sagt das Urteil in deinem thread? Hast Du auch ein Az?

D
DocPille

16.01.2009 um 12:38 Uhr

@Klinik

wie wäre es damit : BAG, Beschluß vom 17.10.1990 - 7 ABR 69/89 -

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