Zeitvertrag nach der Lehrzeit?
Kann im Anschluss an den Ausbildungsvertrag nach bestandener Prüftung ein Zeitarbeitsvertrag abgeschlossen werden? Oder zählt der Lehrvertrag als Zeitvertrag mit Begründung?
Community-Antworten (1)
09.01.2009 um 10:02 Uhr
@rudi10
Ja das kann man machen. Wird häufig damit begründet dem ausgelernten Azubi den Berufseinstieg zu erleichtern, wenn man ihn/sie nicht festeinstellen will, was mehrere Gründe haben kann.
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