Hallo zusammen, unserer Betrieb soll Ende Januar stillgelegt werden, d.h. es wird auch für alle BR-Mitglieder eine Kündigung geben. Da für Mitarbeiter, die schwerbehindert oder in Mutterschutz/Elternzeit sind, erst beim Amt die Zustimmung vom Arbeitgeber eingeholt werden muss, kann erst nach Vorliegen der Zustimmung des Amtes die Anhörung des BR nach §102 BetrVG erfolgen. Können die BR-Mitglieder nun vor diesen Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz gekündigt werden?? In unseren BR-Schulungen hieß es immer, der BR "macht das Licht aus" und geht auch im Falle der BEtriebsstilllegung als letzter??