Angemessenheit der BR Arbeit - Ablauf und Zeitaufwand?
Hallo nochmal,
wir sitzen hier gerade so zusammen und diskutieren über die Angemessenheit der BR Arbeit. In einem anderen Betrieb von uns ist es so, das der dort ansässige BR folgenden Ablauf hat.
Spedition, BR alle Fahrer, ca 80 Mitarbeiter, wöchentliche Sitzung immer Mittwochs. Dienstag Vorsitzender und Stellvertreter bereiten Sitzung vor, Mittwochs Sitzung, Donnerstag schreiben die beiden das Protokoll. Macht das Sinn so ? Und ab un an wird dann noch 2 Tage vorher Bescheid gesagt das man irgendein anderen Tag auch nicht kann und BR Arbeit machen muss.
AG macht da schon Druck und der Kollege hat uns gefragt ob ihm was passieren könne. Ich hab ihm geantwortet das er ja genug Zeit hätte um sich selbst zu informieren g
Mal Spass beiseite.. ist der oben genannte Ablauf korekkt ? Oder kann mir jemand was zu Angemessenheit sagen ?
Community-Antworten (8)
18.12.2008 um 13:19 Uhr
@Northsmann ...und wer entscheidet über die Angemessenheit? Sicher nicht der AG...
18.12.2008 um 19:59 Uhr
@Northsman immer wieder gerne gestellte Frage hier und immer wieder die gleiche Antwort von mir... viel Spaß beim lesen...
Der Link...
www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/informationsblattfrvorgesetztevonbetriebsratsmitgliedern.doc
der Text...
Informationsblatt für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern
Sie haben in Ihrer Gruppe, Abteilung, Schicht usw. ein Mitglied des Betriebsrats. Herzlichen Glückwunsch, dass Sie Mitarbeiter/innen haben, die so viel Vertrauen in der Belegschaft Ihres Betriebs genießen, dass sie in den Betriebsrat gewählt wurden. Mit diesem Informationsblatt wollen wir für Sie zu einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Ihnen und „Ihrem“ Betriebsrat beitragen.
Der Auftrag des Betriebsverfassungsgesetzes lautet: Arbeitgeber (und Sie als Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers somit auch) und Betriebsrat arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen für das Wohl der Arbeitnehmer/innen und des Betriebs.
Um eventuell bestehende Missverständnisse über die Position des Betriebsrates von vorneherein auszuschließen hat das Bundesarbeitsgericht hierzu ein Urteil gefällt, in welchem es um die grundsätzlich unterschiedlichen Interessen (Interessengegensatz) von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite geht. Hier ein paar Auszüge aus diesem Urteil: „...Ohne diesen Interessengegensatz wären gesetzliche Regelungen über die Mitwirkung von Arbeitnehmerseite an Entscheidungen des Arbeitgebers gegenstandslos. Auch das Betriebsverfassungsgesetz setzt diesen Interessengegensatz voraus...Im Betrieb hat der Betriebsrat die Interessen der von ihm repräsentierten Belegschaft wahrzunehmen...Anstelle möglicher Konfrontation tritt zwar die Pflicht zur beiderseitigen Kooperation, dennoch bleibt der Betriebsrat Vertreter der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Er ist zu vertrauensvoller Zusammenarbeit, nicht aber dazu verpflichtet, die Interessen der Belegschaft zurückzustellen. Damit obliegt dem Betriebsrat eine „arbeitnehmerorientierte Tendenz“ der Interessenvertretung...“
Sie als Vorgesetzte/r eines BR-Mitglieds sind verpflichtet, „Ihrem“ Betriebsratsmitglied die ungestörte Ausübung seines Betriebsratsamtes zu ermöglichen. Wir haben deshalb im folgenden für Sie die Rechte und Pflichten zusammengestellt, die ein BR-Mitglied gegenüber dem Arbeitgeber und Ihnen als persönlichem Vorgesetzten hat.
1.) Was geht vor: Betriebsratsarbeit oder berufliche Tätigkeit? Das Bundesarbeitsgericht regelt diese Frage ganz klar: Erst kommt die Arbeit für und im Betriebsrat und anschließend der Job. Jeder Betriebsrat hat deshalb einen Anspruch, von seinen beruflichen Verpflichtungen so entlastet/freigestellt zu werden, dass er/sie die Betriebsratsarbeit ordnungsgemäß erledigen kann. Für diese Entlastung müssen Sie sorgen!
2.) Wer entscheidet über den Umfang der Arbeit für den Betriebsrat? Eindeutige gesetzliche Regelung: Nur das einzelne Betriebsratsmitglied selbst! Eine „Genehmigung“ der Betriebsratsarbeit durch den Vorgesetzten, aber auch durch den Betriebsratsvorsitzenden, ist nicht vorgesehen. Würden Sie ein Betriebsratsmitglied (aber auch Jugend- und Auszubildendenvertreter oder Wahlvorstandsmitglied) an der Erfüllung seiner Aufgaben hindern, wäre dies sogar strafbar (Behinderung der betriebsverfassungsrechtlichen Organe wird im Höchstfalle mit Gefängnis bestraft).
3.) Wer entscheidet, wann ein Betriebsratsmitglied seine Aufgaben erledigt? Auch hier die eindeutige Antwort: Nur das einzelne Betriebsratsmitglied selbst! Allerdings: Das Betriebsratsmitglied ist angehalten, auf betriebliche Termine Rücksicht zu nehmen. Im Einzelfall ist die Dringlichkeit der Betriebsratsarbeit entscheidend.
4.) Kann das Betriebsratsmitglied den Arbeitsplatz ohne weiteres verlassen? Im Prinzip ja. Es muss sich allerdings so ab- und wieder zurückmelden, wie man das in Ihrem Betrieb allgemein tut, wenn ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz verlässt. Wenn es Schwierigkeiten gibt, vereinbaren Sie mit dem Betriebsratsmitglied, wie Ab- und Rückmeldung stattfinden sollen.
5.) Was gehört alles zur Betriebsratsarbeit? Der häufigste Irrtum ist, dass Betriebsratsarbeit nur die Teilnahme an den Betriebsratssitzungen bedeutet. Zur Betriebsratsarbeit gehören aber z.B. auch Teilnahme an Gesprächen mit dem Arbeitgeber, Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, Aufsuchen von Arbeitnehmern an ihrem Arbeitsplatz, Teilnahme an Gesprächen mit Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaften, Gewerkschaften, Betriebsärzten oder sonstigen Institutionen, Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen des Betriebs, Teilnahme an Sitzungen von Arbeitsgruppen und Ausschüssen des Betriebsrats, Sprechstunden, Personalgespräche, Vorbereitung von Betriebsratssitzungen, Arbeit im Betriebsratsbüro, Lektüre von Gesetzen, Verordnungen und Fachzeitschriften, Beschaffung von Informationen für die Betriebsratsarbeit, z.B. im Internet, Besuch von Betriebsratsfortbildungen und Seminaren usw.
Sie sehen: Die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig. Wir empfehlen Ihnen: Sehen Sie in „Ihrem Betriebsratsmitglied“ Ihren Partner, der wie Sie größtes Interesse am Wohl der Arbeitnehmer und Ihres - gemeinsamen - Betriebs hat.
Gruß DJ
19.12.2008 um 00:23 Uhr
@ Northman
Hallo nochmal, wir ""sitzen hier gerade so zusammen"" und diskutieren über die Angemessenheit der BR Arbeit.
Als BR Mitglieder? => habt ihr keine wirklichen Probleme oder sinnvollere Aufgaben???
Als AN? => während eurer Pause???
Eine Sitzung vorzubereiten, sie abzuhalten und Protokoll zu schreiben ist angemessene BR Arbeit und macht Sinn, zumindest, wenn man diese Arbeit ernst nimmt.
Zeitaufwand: wißt ihr, wieviel vorzubereiten ist??? Wann sollen die BRM das nach eurer Meinung machen? In ihrer Pause, nach Feierabend, nachts oder am freien Wochenende????? Wie schön für euch, wenn ihr nicht so viel Zeit braucht. Ob Schnelligkeit allerdings die Qualität der Arbeit verbessert, wage ich stark zu bezweifeln. Und wenn ihr weniger zu tun habt, scheint ihr euch ja mit eurem AG ziemlich einig zu sein. Wie schön!
Auf mich wirkt eure Frage sehr herablassend, oder könnte es sein, dass ihr neidisch seid, weil ihr nicht genügend Gründe findet, euch von eurer Arbeit zu verdrücken doppelgrins
20.12.2008 um 20:33 Uhr
Northsman Solange der von dir geschilderte Ablauf notwendig ist, gibt es nichts zu beanstanden. Und hätte, selbst wenn der AG mit Hilfe des ArbG etwas gegen dem BR unternimmt, nichts zu befürchten. Sinnvoll dürfte es für die Mitglieder sein, ein Tagebuch über die gemachte BR Arbeit zu führen, um im Streitfall auch BR Arbeit zu begründen, die längere Zeit zurück liegt.
20.12.2008 um 21:02 Uhr
"ca 80 Mitarbeiter, wöchentliche Sitzung immer Mittwochs. Dienstag Vorsitzender und Stellvertreter bereiten Sitzung vor, Mittwochs Sitzung, Donnerstag schreiben die beiden das Protokoll. ... Und ab un an wird dann noch 2 Tage vorher Bescheid gesagt das man irgendein anderen Tag auch nicht kann und BR Arbeit machen muss."
Dürfte man einmal fragen, wieviele Stunden BRV und stellvertr. BRV jeweils damit verbringen, eine wöchentlich statt findende Sitzung eines 5köpfigen BRs vor- und nachzubereiten? Und über wie viele Stunden sich dann auch noch die Sitzung erstreckt? Oder sind in der Tat ganze Tage gemeint?
Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, dass hier vom § 37 Abs.2 BetrVG ziemlich hemmungslos und ungerechtfertigt Gebrauch gemacht wird!
21.12.2008 um 02:22 Uhr
Für die Möglichkeit sich von der arbeitsvertraglichen Arbeit gem.: § 37 Abs. 2 BetrVG für Betriebsratsarbeit freizustellen, bedarf es, dass die Betriebsratsarbeit NOTWENDIG ist. Die Notwendigkeit kann sich durch die Zustände im Betrieb und durch das Verhalten des AG ergeben. Somit gibt es keine feste Richtschnur für aufzuwendende Zeiten für BR Arbeit, die sich eventuell an einer Betriebsgröße orientieren könnten.
Sicherlich könnte man sagen, dass die genannten Freistellungen für eine Betriebsgröße von 80 AN deutlich hoch ist. Aber wie schon geschrieben, sind diese aufgewendeten Zeiten für die Betriebsratsarbeit notwendig, so gibt es daran nichts zu beanstanden. Würde aber vorsorglich empfehlen ein BR Arbeitstagebuch zu führen.
21.12.2008 um 13:17 Uhr
Jedes BRM sollte sich immer die Frage stellen, ob auch ein unbeteiligter Dritter (z.B. ein Arbeitsrichter) den Zeitaufwand für Betriebsratstätigkeit im Sinne von "Treu und Glauben" für erforderlich halten würde ...
Aber wie bereits angemerkt, ich hege Zweifel, dass der Zeitaufwand in o.g. Beispiel durch eine Erforderlichkeit gedeckt ist.
23.12.2008 um 07:43 Uhr
Hallo again, nicht das ich euch vergessen habe, oder nicht antworten wollte *g, aber es ist Urlaubszeit und da muss auch der BR ran, weil der vergessen hat Urlaub einzureichen gg
Nein, mal ohne Quatsch. Es ist wirklich so, das wir bei uns in den Niederlassungen freie Hand als BR haben was die BR Arbeit angeht. Nur in einer NL läuft das komplett aus dem Ruder.
@ nicoline nein das ist nicht herablassend gemeint. Wenn man seine BR Arbeit gut begründen kann und was sinnvolles macht, hat die GF nichts dagegen unds man kann sich so viel frei stellen wie man will.. Nur wenn man pauschal sagt, entgegen betrieblicher Notwendigkeit, wir schreiben heute das Protokoll mit zwei Mann und das den ganzen Tag, ist das meiner Meinung nach etwas zu viel des guten.
@ Kölner da hast du wohl Recht, ich rede von Düsseldorf.. do you know ? Die NL macht uns im Moment etwas das Leben schwer.
@ DJ habs mir kopiert, Klasse Posting.
@ peantus schliesse mich da mal deiner Meinung an.
Und um es mal auf den Punkt zu bringen, ich wollte einfach nur mal paar Meinungen hören. Selbst bei uns im Gremium sind da unterschiedliche Ansichten. Von daher bin ich euch dankbar, mach nen Knicks g und wünsche euch ein frohes Fest und nen guten rutsch.
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