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MOBBING und Kündigungsdrohungen; Arbeitgeber droht Mitarbeitern mit Kündigung falls sie sich an den BR wenden - Was können wir tun?

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xandi1976
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe BR Kollegen, das Thema Mobbing wird wohl in der angespannten Wirtschaftslage immer größer. ´Wir haben einen Inhaber der mit aller Macht versucht den Betriebsrat los zu werden und der auch keine Gelegenheit auslässt den Mitarbeitern mit Kündigung zu drohen falls sie sich an den BR wenden. Was können wir tun und wie sollen wir vorgehen. Bitte helft uns mal weiter. Ich habe schon mal was von einer Inhouse Schulung gehört. Kann mir auch hier jemand weiterhelfen wie ich an eine solc komme und wie es mit den Kosten dafür aussieht??

Lieben Dank schon mal im voraus

Eure BR Kollegin Xandra

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Community-Antworten (3)

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raptor2

09.12.2008 um 21:18 Uhr

Ihr habt die Möglichkeiten euch schulen zu lassen. Dies ist im BetrVG geregelt. Nicht nur Inhouse sondern auch außerhalb. Den Anbieter kann sich jedes BRM frei auswählen. Dies kann euch keienr vorschreiben!!! Die Kosten für BR-Schulungen trägt der Arbeitgeber.

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DonJohnson

09.12.2008 um 21:49 Uhr

@raptor2 Ein Inhouse Seminar, kann auch außerhalb der Firma sein. Ich wüßte aber nciht, was ein solches Seminar spezifisch hier hlefen könnte - auch war der Seminarplan ja nciht gefragt, was genau helfen könnte...

@Xandi Du hast einiges geschrieben, was mich verleitet, ohne den genauen Sachverhalt im einzelnen zu kennen, zu antworten. Das ist jetzt nciht leicht, da einige Fragen offen im Raum stehen. Ich versuche es dennoch - man möge mir verzeihen...

Das Thema Mobbing und Bossing, ist durchaus in der momentanen Zeit ein goßes. Als Mobbing kann ich es in deiner Schilderung aber nciht sehen - eher Bossing, was die Sache nciht besser macht. Eine Kündigungsandrohung und somit die Einschüchterung gegenüber der AN ist mehr als bedenklich - sogar illegal. Aber das ist ein anderes Thema. Hier wird gezielt mit den Ängsten der AN gespielt und dem muß Einhalt geboten werden. Ihr seid doch eigentlich in der glücklichen Lage, dass ihr das doch mitbekommen habt, also funtioniert diese Einschüchterung nciht bei jedem. Jetzt da ihr den Sachverhalt kennt, könnt ihr gegensteuern. Angefangen mit Briefen an den AG, dass er solche Aussagen zu unterlassen hat und eventuelle Kündigungsschutzklagen vor Gericht dann immer zu Gunsten des AN ausgehen würden. Vielleicht sollte man auch miotteilen, dass solche Gerichtsverfahren nur Geld kosten, welches sicher an anderer Stelle dringender gebraucht wird. Weiterhin solltet ihr ihn darauf hinweisen, dass er zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit euch verpflichtet ist. Auch Konsequenzen, die entstehen könnten (sollte er z.B. vom Gremium nicht genehmigte Überstunden machen läßt) solltet ihr ihm aufweisen. Oh ihr könnt da so viel machen um ihm zu zeigen, dass ihr nicht machtlos seid. Er will also nciht, dass die AN sich an euch wenden... prima, wenn ihr das noch nicht macht, führt umfangreiche Sprechstunden ein. Das ist euer Recht, sogar eure Pflicht. In der Zeit seid ihr nicht produktiv für ihn tätig, das wird ihn ärgern - und wenn ihr nur wartet, dass niemand kommt - macht es. Wie es in den Wald reinschallt, so schallt es heraus.

Ich vermute ihr seid sehr neu im Gremium. Darum die Frage nach dem Inhouse Seminar. Um hier eine Antwort zu geben müßte man wissen, was genau ihr thematisieren wollt - bitte denke daran, ein Inhouse Seminar ist ausschließlich für BRM, wird vielleicht in eurem Fall nciht wirklich weiterhelfen, außerdem warum wollt ihr es ihm leicht machen? Wenn meien Vermutung richtig ist, dass ihr ein neues, unerfahrenes Gremium seid, dann halte ich es für sinnvoller, dass ihr möglichst schnell möglichst viele und vielleicht auch unterschiedliche Seminare belegt: BRI und BRII sind dabei Pflichtveranstaltungen füpr jeden - Mobbin Bossing paßt auf die Situation - Spezialseminar für BRV wäre auch gut - und und und...

Ich denke das ist sinnvoller als ein Inhouse... aber das entscheidet ihr... das Gremium...

Noch Fragen???

Viel Erfolg DJ

R
Ranger

09.12.2008 um 23:09 Uhr

Wie wäre es mit einer Betriebs-/Abteilungsversammlung, auf der das ein Thema sein könnte/muß? §43 BetrVG seid ihr dazu verpflichtet regelmäßig eine abzuhalten. Dazu könnt ihr ja auch jemanden von der Gewerkschaft einladen, der evtl. dazu auch was spricht. Das wird Eurem Chef wohl nicht passen, ist aber so. Ebenso könnt ihr auch Betriebsbegehungen machen, die MA an ihren Arbeitsplätzen aufsuchen und dann mit denen reden. Mich würde interessieren, was D.J. , Kölner und unser lieber Waschbär davon halten. Gruß, Ranger.

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