Betriebsratsneuwahl - wenn jetzt nur noch zu zweit im BR bei 25 MA?
Wir haben vor 8 Monaten einen Betriebsrat gewählt. Unser Betrieb besteht aus 25 Mitarbeitern. Vier haben sich zur Wahl aufstellen lassen. Drei wurden gewählt. Zwei von den drei Betriebsratsangehörigen haben das Unternehmen verlassen. Jetzt ist der Vierte nachgerutscht. Allerdings sind wir jetzt nur noch zu zweit. Ist das rechtlich ok, oder müssen wir eine Neuwahl durchführen?????
Community-Antworten (5)
01.12.2008 um 11:57 Uhr
@kattel1
auch wenn Ihr erst kurz im Amt seid ==> Neuwahl ist absolut zwingend!!
Gruß RolfH
01.12.2008 um 12:09 Uhr
@kattl1 Es sei den ihr einigt euch mit AG und GEW auf einem Rumpfbetriebsrat. Gebe den Begriff mal links unter suchen ein und Du müsstes Informationen darüber erhalten, aus früheren Threads.
01.12.2008 um 12:15 Uhr
@rainer w
na ja - bei 2 Mitgliedern kann nur was gehen, wenn die sich auch immer einig sind. Auf jeden Fall Neuwahl machen, nur so ist korrekte BR Arbeit möglich. Meine Meinung!
Gruß RolfH
01.12.2008 um 12:21 Uhr
Hallo, nochmals ich,
außerdem begibt man sich in eine gewisse Abhängigkeit vom AG - man ist in dieser Konstellation ja nur geduldet und der AG kann, wenn's ihm nicht mehr passt eine Neuwahl verlangen, wenn er seine Duldung zurückzieht.
Gruß
RolfH
01.12.2008 um 12:30 Uhr
Ein Beitrag zum Thema "Rumpfbetriebsrat"
....erläutern Rechtsstellung des Rumpfbetriebsrats http://www.personalpraxis24.de/aktuelles/?aktuelles_id=147379
Fazit: Der Rumpfbetriebsrat führt bis zur Neuwahl eines BR die BR-Arbeit fort, muss aber unverzüglich einen Wahlvorstand zur Durchführung der Betriebsratswahl zu bestellen.
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