Erstellt am 01.12.2008 um 10:57 Uhr von RolfH
@kattel1
auch wenn Ihr erst kurz im Amt seid ==> Neuwahl ist absolut zwingend!!
Gruß
RolfH
Erstellt am 01.12.2008 um 11:09 Uhr von rainer w
@kattl1
Es sei den ihr einigt euch mit AG und GEW auf einem Rumpfbetriebsrat. Gebe den Begriff mal links unter suchen ein und Du müsstes Informationen darüber erhalten, aus früheren Threads.
Erstellt am 01.12.2008 um 11:15 Uhr von RolfH
@rainer w
na ja - bei 2 Mitgliedern kann nur was gehen, wenn die sich auch immer einig sind. Auf jeden Fall Neuwahl machen, nur so ist korrekte BR Arbeit möglich. Meine Meinung!
Gruß
RolfH
Erstellt am 01.12.2008 um 11:21 Uhr von RolfH
Hallo, nochmals ich,
außerdem begibt man sich in eine gewisse Abhängigkeit vom AG - man ist in dieser Konstellation ja nur geduldet und der AG kann, wenn's ihm nicht mehr passt eine Neuwahl verlangen, wenn er seine Duldung zurückzieht.
Gruß
RolfH
Erstellt am 01.12.2008 um 11:30 Uhr von frager1
Ein Beitrag zum Thema "Rumpfbetriebsrat"
....erläutern Rechtsstellung des Rumpfbetriebsrats
http://www.personalpraxis24.de/aktuelles/?aktuelles_id=147379
Fazit: Der Rumpfbetriebsrat führt bis zur Neuwahl eines BR die BR-Arbeit fort, muss aber unverzüglich einen Wahlvorstand zur Durchführung der Betriebsratswahl zu bestellen.