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Besitzstand/Lohn bei Betriebsübergang b.z.w BGB §613a sichern?

P
Pilli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, ist es möglich per Arbeitsvertrag sein Besitzstand (Lohn ,Gehalt,zukünftige Lohnerhöhungen) per Arbeitsvertrag zu sichern? Auf hinblick auf eine drohende Verschmelzung? Gruß Pilli

10.57604

Community-Antworten (4)

K
Kölner

28.11.2008 um 20:49 Uhr

@Pilli Hau mich, aber ich weiss nicht was Du meinst! § 613a BGB bescheinigt Dir doch für ein Jahr genau dies. Oder redest Du von einer Überleitungs-BV? Oder hat der aufnehmende Betrieb einen TV...?

P
Pilli

28.11.2008 um 21:18 Uhr

Sorry meine frageweise,ich meine genau nach dem Jahr! Gruß Pilli

F
frager1

29.11.2008 um 12:18 Uhr

schaue einmal hier: Nach Verschmelzung mehrerer Unternehmen können die unterschiedlichen Arbeitsbedingungen weitergelten http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2005&Sort=3&nr=10564&anz=55&pos=1&Frame=2

Es kommt hier auch darauf an, was genau im ArbV steht. Lautet es dort der jeweils gültige TV, dann gilt nach einem Jahr der TV des neuen Unternehmen. Ist aber im ArbV eine bestimmte TV benannt gilt dieser weiter. So hatten/ haben wir in unserm Unternehmen AN mit vielen unterschiedlichen TV, teils auch sehr alte. Das sind die so genannten "Rucksäcke" in welche im alten Unternehmen zur Anwendung gekommenen Kollektivregelungen nun als Individualregelungen weiter Geltung haben.

Der AG ist aber i.d.R. bemüht alle AN unter einen TV, also einheitliche Regelungen zu bekommen. Daher werden dann oftmals den AN neue ArbV angeboten.

Auch hier findest du noch weitere Infos. http://www.felser.de/felser/RechtA-Z/Arbeitsrecht_von_Abberufung_bis_Zeugnis-Dateien/betriebsuebergang.html

P
Pilli

29.11.2008 um 13:53 Uhr

Ok das hab ich gesucht.Ich bedanke mich. Gruß Pilli

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