Erstellt am 25.11.2008 um 13:48 Uhr von frager1
nein, dass ist ein verständliches Anliegen des AG im Rahmen des Sicherheit/ Brandschutz!
Erstellt am 25.11.2008 um 14:43 Uhr von susisuse
verständlich vielleicht aber wo sind denn die gesetzlichen Vorschriften die unser MBR aushebeln!
Erstellt am 25.11.2008 um 14:51 Uhr von wölfchen
. . . da wo es gesetzliche Regelungen (Brandschutz) gibt, gibt es kein MBR. Allerdings ist jetzt die spannende Frage, ob für Euren Betrieb solche Brandschutz-Regelungen gelten. Und da ist ein bisschen wenig Fleisch an dem Knochen, den Du uns hingeworfen hast - es gibt Brandschutzbestimmungen, die nur in bestimmten Bereichen und Betrieben gelten. Wäre ja auch albern, in einem Bürobetrieb die gleichen Bestimmungen anzuziehen, wie in einem Bereich der chemischen Industrie, in dem mit hochexplosiven Chemikalien gearbeitet wird . . .
Erstellt am 25.11.2008 um 14:54 Uhr von susisuse
ok... wir sidn die Backofficeeinheit einer Bank. Ganz normales Bürogebäude! Das ist doch nichts anderes als bei mir zu Hause. Da kommt auch kein Brandschutz und sagt das darfst Du nicht. Oder sehe ich das falsch
Erstellt am 25.11.2008 um 15:02 Uhr von frager1
..doch Brandschutz gilt immer, es gibt nur Unterschiede bei der Ausprägung. Bei offenem Feuer, um solches handel es sich hier, sind die Anforderungen ummer sehr hoch. Hier müsste ggf. in jeden Raum mit offenem Fuer ein Feuerlöscher. Doch ihr könnt ja auch einmal bei der zuständige BG und Feuerwehr anfragen was die von Adventskränzen mit echten Kerzen halten.
Könnt ihr als BR sicherstellen, dass nie eine Kerze brennt ohne dass die AN auch nur ganz kurz das Büro verlassen, bzw. die Kerzen aus dem Blick lassen.
Wollt ihr als BR hier ggf. den AN welche die Kerzen entzünden das Haftunsgrisiko auferlegen??
Also § 87 (1) ist hie rnicht.
Erstellt am 26.11.2008 um 14:30 Uhr von RAKO
@frager1
Naja - §87 (1) Nr.1 (das meinst Du wohl) ist ziemlich weit zu fassen, insofern zieht der hier schon! Allerdings läuft er er IMO ins Leere.
@wölfchen
Auch beim Brandschutz gibt es ein MBR! Zwar nicht wegen der Frage OB oder NICHT, wohl aber wegen der Frage WIE! (Ausgestaltung von Räumlichkeiten, Verhalten der MA, Maßnahmen, etc.)
@susisuse
Brandschutz hin oder her - lassen wir erstmal den gesunden Menschenverstand walten und seien wir doch mal realistisch:
Will der BR wegen einem Adventskranz im Endeffekt vor die Einigungsstelle ziehen?
Wohl nicht! Und wenn der Chef hier sein Hausrecht (das hat er in dieser Frage definitiv) durchsetzen will, dann tut er das. Ihm in so einem Fall mit der Einigungsstelle zu drohen - das gibt a) richtig böses Blut und b) versaut einem die Weihnachtszeit erst richtig und c) selbst die Einigungsstelle wird hier wohl das Hausrecht des AG anerkennen.
Zwar gehören weihnachtliche Dekos in Deutschland zur "freien Entfaltung der Persönlichkeit" - und das ist damit lt. BetrVG schützenswert - der ESt-Vorsitzende wird bezüglich der Ablehnung des AG gegenüber diesem schönen Brauch wohl den Kopf schütteln - ihm aber trotzdem diese Freiheit zusprechen.
Also lasst es sein, Euch darüber streiten zu wollen. Es gibt halt überall Weihnachtsmuffel.... Ihr könnt ja mal einfach mal mit Ihm Reden - und der Klügere gibt nach!
Erstellt am 26.11.2008 um 22:39 Uhr von Akira
Hallo wie sieht denn die Angelegenheit aus, nehmen wir mal an der AG von susisuse hat das Gebäude in dem Sie werkelt gemietet?
Lest mal Eure Brandschutzordnung durch, dort steht 100% drin offenes Feuer ist untersagt/verboten.
Haltet Euch dran.
Fragt Euren Brandschutzbeauftragen, Sicherheitsfachkraft oder FASi, die sagen Dir schon was darf und was nicht.
Zitat:susisuse
ok... wir sidn die Backofficeeinheit einer Bank. Ganz normales Bürogebäude! Das ist doch nichts anderes als bei mir zu Hause. Da kommt auch kein Brandschutz und sagt das darfst Du nicht. Oder sehe ich das falsch.
Ja das siehst Du falsch,In Eurem Gebäude trägt Eurer AG die Verantwortung, bei Dir zu Hause Du.
Meine Frage an Dich: Wer trägt mehr Verantwortung?