Fristen bei Betriebsratsneuwahlen
Hallo, ich habe eine Frage zu den Fristen für Betriebsratsneuwahlen. Aktuell sind wir 9 BR Mitglieder ohne Nachrücker. Zum 31.03.2020 scheidet ein Mitglied aus dem BR aus und wir sind unterbesetzt und müssen neu wählen. Sind hierfür die gleichen Fristen einzuhalten wie bei einer normalen Wahl? Und muss in dem Fall ein neuer Betriebsrat am 01.04.2020 gebildet werden?
Danke
Community-Antworten (2)
17.01.2020 um 15:31 Uhr
Für die Wahl selber gelten die gleichen Fristen.
Da Ihr in der Regel erst wählen könnt wenn die Mitgliederzahl tatsächlich unterschritten ist, konnt Ihr den neuen BR kaum zum 01.04. geählt haben. Bis zur Neuwahl führt der Rest-BR die Geschäfte weiter.
17.01.2020 um 15:35 Uhr
Danke, das entspannt ungemein :)
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