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Rechte und Pflichten eines Betriebsratmitglieds?

T
times64
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Forumsnutzer,

kann mir hier auch jemand folgende Frage beantworten?: Ein Mitarbeiter meiner Abteilung sagt z.B. Betriebsrat geht vor Arbeit in seiner Abteilung, stimmt das? Eigentlich ist doch in erster Linie der tägliche Aufgabenbereich wichtig oder zumindest genauso wichtig Bitte um Antworten dazu! Dann frage ich mich wieviele Rechte hat ein Betriebsratsmitglied eigentlich? Kann er dieses Amt derart ausnutzen um ein unbeschwertes Leben im Büro zu führen, da er eh keine Angst um seinen Job haben muss? Im Team ist das mehr als unfair finde ich! Ich wäre dankbar ein paar Tipps von Leuten zu bekommen, die im Betriebsrat sind jedoch aber trotzdem Ihren Job machen für den sie angestellt sind. Vielen Dank!

5.891012

Community-Antworten (12)

P
pirat

18.11.2008 um 23:16 Uhr

@ times64, gucks du hier, entliehen von Antwort 2 Erstellt am 13.11.2008 - 07:58 Uhr von nicoline

Informationsblatt für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern

Sie haben in Ihrer Gruppe, Abteilung, Schicht usw. ein Mitglied des Betriebsrats. Herzlichen Glückwunsch, dass Sie Mitarbeiter/innen haben, die so viel Vertrauen in der Belegschaft Ihres Betriebs genießen, dass sie in den Betriebsrat gewählt wurden. Mit diesem Informationsblatt wollen wir für Sie zu einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Ihnen und „Ihrem“ Betriebsrat beitragen.

Der Auftrag des Betriebsverfassungsgesetzes lautet: Arbeitgeber (und Sie als Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers somit auch) und Betriebsrat arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen für das Wohl der Arbeitnehmer/innen und des Betriebs.

Um eventuell bestehende Missverständnisse über die Position des Betriebsrates von vorneherein auszuschließen möchten wir Ihnen Auszüge aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zur Kenntnis geben, in welchem es um die grundsätzlich unterschiedlichen Interessen (Interessengegensatz) von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite geht: „...Ohne diesen Interessengegensatz wären gesetzliche Regelungen über die Mitwirkung von Arbeitnehmerseite an Entscheidungen des Arbeitgebers gegenstandslos. Auch das Betriebsverfassungsgesetz setzt diesen Interessengegensatz voraus...Im Betrieb hat der Betriebsrat die Interessen der von ihm repräsentierten Belegschaft wahrzunehmen...Anstelle möglicher Konfrontation tritt zwar die Pflicht zur beiderseitigen Kooperation, dennoch bleibt der Betriebsrat Vertreter der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Er ist zu vertrauensvoller Zusammenarbeit, nicht aber dazu verpflichtet, die Interessen der Belegschaft zurückzustellen. Damit obliegt dem Betriebsrat eine „arbeitnehmerorientierte Tendenz“ der Interessenvertretung...“

Sie als Vorgesetzte/r eines BR-Mitglieds sind verpflichtet, „Ihrem“ Betriebsratsmitglied die ungestörte Ausübung seines Betriebsratsamtes zu ermöglichen. Wir haben deshalb im Folgenden für Sie die Rechte und Pflichten zusammengestellt, die ein BR-Mitglied gegenüber dem Arbeitgeber und Ihnen als persönlichem Vorgesetzten hat.

1.) Was geht vor: Betriebsratsarbeit oder berufliche Tätigkeit? Das Bundesarbeitsgericht regelt diese Frage ganz klar: Erst kommt die Arbeit für und im Betriebsrat und anschließend der Job. Jeder Betriebsrat hat deshalb einen Anspruch, von seinen beruflichen Verpflichtungen so entlastet / freigestellt zu werden, dass er/sie die Betriebsratsarbeit ordnungsgemäß erledigen kann. Für diese Entlastung müssen Sie sorgen!

2.) Wer entscheidet über den Umfang der Arbeit für den Betriebsrat? Eindeutige gesetzliche Regelung: Nur das einzelne Betriebsratsmitglied selbst! Eine „Genehmigung“ der Betriebsratsarbeit durch den Vorgesetzten, aber auch durch den Betriebsratsvorsitzenden, ist nicht vorgesehen. Würden Sie ein Betriebsratsmitglied (aber auch Jugend- und Auszubildendenvertreter oder Wahlvorstandsmitglied) an der Erfüllung seiner Aufgaben hindern, wäre dies sogar strafbar (Behinderung der betriebsverfassungsrechtlichen Organe wird im Höchstfalle mit Gefängnis bestraft). Weiterhin sollten Sie beachten: Mitglieder des Betriebsrates dürfen wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden; dieses gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.

3.) Wer entscheidet, wann ein Betriebsratsmitglied seine Aufgaben erledigt? Auch hier die eindeutige Antwort: Nur das einzelne Betriebsratsmitglied selbst! Allerdings: Das Betriebsratsmitglied ist angehalten, auf betriebliche Termine Rücksicht zu nehmen. Im Einzelfall ist die Dringlichkeit der Betriebsratsarbeit entscheidend.

4.) Kann das Betriebsratsmitglied den Arbeitsplatz ohne weiteres verlassen? Im Prinzip ja. Es muss sich allerdings so ab- und wieder zurückmelden, wie man das in Ihrem Betrieb allgemein tut, wenn ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz verlässt. Wenn es Schwierigkeiten gibt, vereinbaren Sie mit dem Betriebsratsmitglied, wie Ab- und Rückmeldung stattfinden sollen.

5.) Was gehört alles zur Betriebsratsarbeit? Der häufigste Irrtum ist, dass Betriebsratsarbeit nur die Teilnahme an den Betriebsratssitzungen bedeutet. Zur Betriebsratsarbeit gehören aber z.B. auch Teilnahme an Gesprächen mit dem Arbeitgeber, Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, Aufsuchen von Arbeitnehmern an ihrem Arbeitsplatz, Teilnahme an Gesprächen mit Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaften, Gewerkschaften, Betriebsärzten oder sonstigen Institutionen, Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen des Betriebs, Teilnahme an Sitzungen von Arbeitsgruppen und Ausschüssen des Betriebsrats, Sprechstunden, Personalgespräche, Vorbereitung von Betriebsratssitzungen, Arbeit im Betriebsratsbüro, Lektüre von Gesetzen, Verordnungen und Fachzeitschriften, Beschaffung von Informationen für die Betriebsratsarbeit, z.B. im Internet, Besuch von Betriebsratsfortbildungen und Seminaren usw.

6.) Muss die Betriebsratsarbeit immer während der Arbeitszeit des Mitgliedes geleistet werden? Grundsätzlich ja. Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied allerdings Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten. Außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit ist jedoch keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, da es sich um ein Ehrenamt handelt. Diese Zeiten sind daher bei der Ermittlung der geleisteten Arbeitszeit im Sinne des ArbZG nicht zu berücksichtigen. Das Arbeitszeitgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz sehen allerdings nicht vor, dass innerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit zu einer Reduzierung der gemäß ArbZG zu berücksichtigenden Arbeitszeit führt.

Sie sehen: Die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig.

Wir empfehlen Ihnen: Sehen Sie in „Ihrem Betriebsratsmitglied“ Ihren Partner, der wie Sie größtes Interesse am Wohl der Arbeitnehmer und Ihres - gemeinsamen - Betriebs hat.

Schon oft zitiert aber immer noch treffend......

DAH
Der alte Heini

19.11.2008 um 02:58 Uhr

times64 Die Betriebsratsarbeit geht vor der arbeitsvertraglichen Tätigkeit. Wie stellst Du dir das den vor? Der Kollege erledigt mit dir zusammen das Tagesgeschäft. Ist die Arbeitszeit um, machst du Feierabend und dein Kollege kann dann die aufgelaufene Betriebsratsarbeit erledigen?

Ich muss sagen, eine sehr soziale und kollegiale Einstellung.

T
TROISDORFER

19.11.2008 um 07:16 Uhr

@times64 Jeder kann sich zum BRM wählen lassen oder besser zur Wahl aufstellen lassen . Die Arbeit als BR ist sicher nicht einfach und unbeschwertes Leben,kann man Dank solcher Meinungen die auch du vertrittst, nicht Leben . Weißt du denn was ein Betriebsrat macht ? Könntest du es Besser ? Irgendwann stehst auch du mal vor der Tür eines Betriebsratsbüro . Selbst dir wird gefolfen .... Schön ist auch das du dir die Zeit nimmst,deine Kollegen wärend der Arbeit zu beobachten und zu begutachten und alles ohne Eigennutz . In einem Gut laufenden Unternehmen,hat der Betriebsrat nicht so viel an Betriebsratarbeit zu leisten und kann seiner Arbeit nachgehen . Gruß Troisdorfer

D
DonJohnson

19.11.2008 um 17:04 Uhr

@all Wenn ich so etwas lese....

"Ein Mitarbeiter meiner Abteilung sagt z.B. Betriebsrat geht vor Arbeit in seiner Abteilung, stimmt das? " jepp das stimmt - Pirat hat drauf geantwortet. Von diesem Zitat (ich las es zum ersten mal euf einer IGM Seite) finde ich folgenden passus so mit am besten "Jeder Betriebsrat hat deshalb einen Anspruch, von seinen beruflichen Verpflichtungen so entlastet / freigestellt zu werden, dass er/sie die Betriebsratsarbeit ordnungsgemäß erledigen kann. Für diese Entlastung müssen Sie sorgen!" Da steht doch, dass der BRM nciht unsozial ist und die Arbeit auf die Schultern der anderen abläd - der AG hat dafür zu sorgen. Macht er es ncht, ist er nciht sozial genug eingestellt!!! "Eigentlich ist doch in erster Linie der tägliche Aufgabenbereich wichtig oder zumindest genauso wichtig Bitte um Antworten dazu! " Und genau da hast du einfach Unrecht, oder auch kein Wissen (sorry)! Betriebsräte gibt es nciht aus Lust und Dollerei, es ist gesetzlich festgelegt. Gehst du hin und sagst "nee, also das Gesetz was Diebstahl bestraft ist bockmist, daran halte ich mich einfach nicht, die sollen sich nciht so anstellen..."? Wohl eher nciht. Und um dieses Gesetz einzuhalten (wir reden jetzt vom BetrVG), müssen Betriebsräte arbeiten. Oft sehr viel arbeiten, aber dazu später mehr. "Dann frage ich mich wieviele Rechte hat ein Betriebsratsmitglied eigentlich? Kann er dieses Amt derart ausnutzen um ein unbeschwertes Leben im Büro zu führen, da er eh keine Angst um seinen Job haben muss? " Bitte frag aber nciht nur nach den Rechten von Betriebsräten, sondern bitte auch nach den Pflichten. Und wo mein Hals echt anschwillt ist die Unterstellung deienr Seits, dass sich das BRM ein unbeschwertes Leben macht. Dazu kann ich nur sagen: Pass bitte auf was du sagst, ein BRM hat kein unbeschwertes Leben, ganz im Gegenteil - wer reißt sich den Hintern auf für die Kollegen? wer "kämpft" mit dem AG, fällt bei ihm vielleicht in Ungnade? Nicht der, der normal seinem Job nachgeht, vielleicht noch Punkte sammelt beim Chef, weil er so fleißig ist. Wenn einer im Betrieb keinen ruhigen schieben kann, ist das BRM - es steht immer zwischen den Fronten - wird von allen Seiten angemacht und steht immer in der Schußlinie! Klar haben wir einen besonderen Kündigungsschutz, aber auch uns kann man kündigen und dann fristlos! Weißt du wieviel BRM schon gemobbt wurden? Rausgeekelt usw?

Nun kommt meine Lieblingsstelle aus deinem Thread: "Ich wäre dankbar ein paar Tipps von Leuten zu bekommen, die im Betriebsrat sind jedoch aber trotzdem Ihren Job machen für den sie angestellt sind. Vielen Dank!" Das ist echt die Krönung!!! Ich fasse es nciht!!! "normale" Arbeitnehmer gehen nach Hause und haben Feierabend. Obwohl wir von unserer BR Arbeit sozusagen freigestellt werden (wohlgemerkt müssen laut Gesetz), machen wir alle sehr viel zuhause. Ihr habt frei, unsere Arbeit geht weiter. Was denkst du warum es z.B. dieses Forum gibt? Weil wir alle kein Zuhause haben und Langeweile? Nein, weil wir unser Amt sehr ernst nehmen, anderen BRM helfen wollen bei deren Problemen und zu guter letzt auch hier Fragen stellen um selbst Antworten zu bekommen. Wir nehmen unsere Arbeit grundsätzlich mit nach Hause. Ihr laßt sie in der Firma, für uns geht hier die zweite Schicht los. Und das nur, weil wir unser Ehrenamt ernst nehmen und gut machen wollen.

Nun mein Schlußwort: Ich hoffe, dass du niemals die Hilfe eines BRM brauchst - wirklich, weil wenn du die direkt brauchst, steckst du tief in der Schei...! Was wir indirekt für dich machen bekommst du meiste Zeit nciht mit. Darum meine Empfehlung: Laß dich 2010 aufstellen und zum BRM wählen - und dann kannst du alles viel viel besser machen - ach ja, viel Spaß bei dem lockeneren Leben, dass du dann ja deiner Meinung nach hast.

Es grüßt ein maßlos enttäuschter und zugleich genervter DJ

K
khel

19.11.2008 um 17:17 Uhr

Ich wäre manchmal ganz froh, wenn ich nur meine arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen müsste, anstatt z.B. mit dem Geschäftsführer eine Betriebsvereinbarung zu verhandeln oder (wie letztens) mit der Kanzlei unseres Insolvenzverwalters die besorgten Fragen aus der Belegschaft durchzugehen und sie anschließend vor versammelter Mannschaft zu beantworten...

Soviel zum Thema unbeschwertes Leben im Betriebsrat. Argh!!!

@Don Johnson: ich kann Deinen Ärger total nachvollziehen.

Gruß khel

M
Magenta

19.11.2008 um 20:24 Uhr

Oh ja, mein unbeschwerte Leben seit ich BRM bin. Von den Vorgesetzten gemobbt, die Kollegen gegen mich aufhetzten - Kollegen für die ich mich eingesetzt habe ... und trozdem nicht aufgeben ... und trotzdem sich für die Kollegen den A.... aufreißen ... wovon die nichts mitbekommen ...

@ Don Johnson du sprichst mir aus des Seele. Leider habe ich auch kein Mittel gegen hohen Blutdruck für dich.

R
Ranger

22.11.2008 um 19:20 Uhr

@ all Selbst als nicht BRM schwillt mir der Kamm wenn ich den Beitrag von times64 lese. Sicher, es gibt BR's die zu allem was der Chef sagt / macht nur nicken und dem die Mitarbeiter sch... egal sind. Hatten wir selber bis Ende 2007, aber seit Sommer 2008 haben wir einen Spitzen BR, der sich für uns einsetzt und keiner "Rauferei" mit dem Chef aus dem Weg geht. Wenn times64 mal mit dem BR über dessen Arbeit reden würde, könnte er/sie vielleicht erkennen was für'n Schmarrn er/sie verzapft. Leider denken in meiner Schicht viele so und versuchen diejenigen welche Kontakt mit dem BR haben mit der Verbreitung von Gerüchten (gehen an die Grenze zur Rufschädigung), Einschüchterungen, Aufhetzen der Kollegen etc. zu mobben (bekomme es am eigenen Leib zu spüren). Lass mich davon aber nicht entmutigen und werde mich 2010 selber zur Wahl stellen. Kolleginnen die wie times64 reden sage ich immer "Bring Deinen IQ erst mal auf Raumtemperatur bevor Du den Mund auf machst." oder "Ich würde mich gerne mit Dir geistig duellieren, aber ich sehe Du bist unbewaffnet."

@ Don Johnson Denke nur Gutes über Dich ( siehe Antwort vom 22.11. über Urlaub)

L.G. Ranger

K
Kölner

22.11.2008 um 21:33 Uhr

@all Ach kommt schon, 'times64' hat es bestimmt nicht so gemeint...

D
DonJohnson

22.11.2008 um 22:34 Uhr

weiß nciht welche du meinst ranger - find ich nciht.

Oh Kölner, ich befürchte er meinte es so...

K
Kölner

22.11.2008 um 22:40 Uhr

@DJ Sagen wir es so...die Hoffnung stirbt zuletzt!

W
Waschbär

22.11.2008 um 23:57 Uhr

@times64, Weiste was .... werde doch selber BRM .-) Dann kannst DU ja deine Vorstellung von BR Arbeit zeigen und und zum Rest Schweigen.

@mann Leute ..... Kaum das ich meinen Drehwurm vom Schwanz Jagen los bin und die Küche von Miriam nun doch wieder steht :-)))))

Mein Mailling fach auf geräumt ich habe da es sooooooooo voll war das weder Post rein noch raus ging :-((((

Treffe ich auf so einen Fred .-( Typ wer braucht schonen einen BR .... weil die liegen eh nur in der Sonne ..... Ja das sind sie die Besten Kunden, die ein BRM haben kann kaum geht es denen an den Kragen kommen die angeschissen :-((

R
Ranger

23.11.2008 um 21:12 Uhr

@ Don Johnson! Meine Antwort für Dich findest Du eigentlich bei dem Beitrag von susisuse vom 19.11. Vielleicht geht's hier besser. Aaaaaaaalso:

  1. Denke nur gutes von Dir (freue mich schon auf deine nächsten Weisheiten ;-) ).
  2. Deine (auch die von den anderen) Antworten waren mir schon so manches Mal ganz prima Tipps.
  3. 6 von unserem 9er Gremium, unser GBR-Vorsitzender und unsere Gewerkschaftssekretärin finden es klasse, dass ich mich auch bei Euch umsehe / informiere (aus den Erfahrungen von alten Hasen lernen will) und meine Nase nicht nur stur in Bücher stecke (Paragraphen und Gesetze bringen doch nur was, wenn man sie mit Leben füllt)
  4. Werde von denen dabei voll unterstützt und mit in die Arbeit einbezogen (soweit es geht und sie es dürfen) und zu einigen Sachen nach meiner Meinung / Ansicht gefragt (Prima Lernmöglichkeit, fühle mich wie damals als Azubi).

L.G. Ranger

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