Erstellt am 14.11.2008 um 20:50 Uhr von DonJohnson
Achtung Satire!!!
Nee, warum auch? der AG kann auch Leibesvisitationen und Taschenkontrollen durchführen ohne dass es den BR interessieren sollte. Wieso auch? Ist das nciht das Direktionsrecht des AG? Ach ja und ich vergaß... Kamerad am besten noch auf der Toilette, ob die MA auch ja die Hygiene beachten von wegen händewaschen und ob und wie das "große Geschäft war.... das alles muß doch der AG wissen!!! Ist doch sein Recht und der BR ist eh nur ein Spielverderber, der soielt sich auf als wäre er der Big Boss, aber außer Kosten verursachen und Kaffee trinken macht der eh nix, nee, den braucht ein vernünftiger AG niemals über sowas informieren - MBR gibt es eh nciht, der Chef ist der King!!! Aber eines fällt mir noch ein... wie war das noch bei einem großen namenhaften Lebensmitteldiscounter mit den versteckten Kameras? Ach nee, die wurden ja aufgehängt wegen Diebstahls genau - und da mußte der BR auch nix von wissen.... Ach noch was, ist des denn wichtig ob der 007 die MA und oder nur Kunden überwacht? Ist das echt relevant?
Hmmm - drei mal nachdenken tun...
Erstellt am 14.11.2008 um 23:03 Uhr von carrie
@Problembär
Im BetrVG Kommentar ist zu lesen (§ 87 Abs. 1 Nr. 1) das der Einsatz von Detektiven, z.B. zur Überprüfung von betrieblichen Verboten, nicht der Mitbestimmung unterliegt. Es kann allerdings ein Verstoß gegen § 75 Abs. 2 in Betracht kommen (BAG, DB 91, 1834f.; 00, 726).
Sollte ich da jetzt etwas zu quer gedacht haben oder einiges durcheinander gebracht, verbessert mich hoffentlich jemand.
@Don Johnson
Ein bißchen mehr Feingefühl bitte, der Kollege kann ja nun nicht alles wissen, jeder fängt doch mal an.
Zur Strafe geht es heute ohne Socken ins Bett;-))))
Erstellt am 15.11.2008 um 12:07 Uhr von DonJohnson
@carrie
Jepp, da hast du Recht. Wenn allerdings diese 007 technische Mittel zur Verfügung stellen (wie im übrigen heute an der Tagesordnung) greift § 87 Abs 1 Satz 6 BetrVG (siehe mein erwähntes Beispiel des großen Lebensmittel Discounter).
Erstellt am 15.11.2008 um 13:47 Uhr von waschbär
@Probelmbär,
Als Einschulung wird die Aufnahme eines Kindes in eine Schule, insbesondere in die Grundschule verstanden. Meist liegt das Einschulalter in Deutschland, je nach Bundesland, zwischen 5 und 7...
Erstellt am 15.11.2008 um 14:33 Uhr von RamsesII
@Problembär
Privatdetektive dürfen Arbeitnehmer im Betrieb überwachen, dabei muss der Betriebsrat nicht gefragt werden.
BAG Az. 1 ABR 26/90
Erstellt am 15.11.2008 um 15:17 Uhr von 8ergmann
@Problembär
Ihr habt oo7 im Hause.Und ich habe eine ganze Sippe Waschbären auf dem Dachboden.Was glaubst du wer schlimmer dran ist?
Erstellt am 15.11.2008 um 15:51 Uhr von waschbär
@currywurst,
Stimmt die fäschungen hier werden auch immer Billiger .-(
Erstellt am 15.11.2008 um 19:33 Uhr von Problembär
Hallo Wäschebär, wolltest du mir die Einschulungstermine Deiner Kinder mitteilen oder überlegst Du, ob Privatdetektiv ne berufliche Perspektive für eben jene seien könnte. Verstehe den Sinn bzw. den Witz Deiner Antwort nicht.Vielleicht legst du ja noch mal nach!?Auf jeden Fall viele Grüße von der Problembärin an den Wäschebär.
Erstellt am 15.11.2008 um 19:40 Uhr von waschbär
@Problembär,
äh das mit der Einschulung äh war ein versehen, bzw nicht für dieses Forum :-/
für dich hatte ich etwas was aber in richtung von den anderen geht, der schüffler unterliegt nicht der MBR da er ja nicht gegen die Belegschaft arbeitet sondern NUr die Kunden anguckt . Er ist also nichts was die belange der Kollektiven Arbeitnehmerschaft der Firma betrieft . Oder ist er auch für Mas zuständig ? Dann hätte der Chef das mindesden mit dem BRV bereden müssen, wenn es um viel Verlust geht und der finger in Richtung An/MA Belegschaft geht .-(
Wegen das mit dem Nick Currywurst nun ja siehe dir mal den NICK von 105592 genauer an .... Ist es ein B oder eine 8 ? und wegen Rames 2 nun ja also das ist ein alter Hut .-((((
Grüsse mal die Problmbärin .-)