Erstellt am 14.11.2008 um 13:08 Uhr von Angi1
Hallo TK,
als Schwerbehinderter gibt es den § 81 Abs. 4 im SGB IX.
Bei Nachtschichtarbeitern steht dazu etwas im ArbZG § 6 Abs. 4.
Trifft keines von beiden zu, kann bei Vorlage eines Attestes in dem das subjektive Leistungsunvermögen bescheinigt wird, der Arbeitsgeber aus seiner allgemeinen Fürsorgepflicht (§ 611 BGB) verpflichtet sein, eine Versetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz anzubieten, wenn er dies im Rahmen seines Direktionsrechts kann und ein solcher Arbeitsplatz frei ist. In nachfolgendem BAG Urteil wurde sogar ein Arbeitsplatz frei gemacht. (BAG vom 2.5.3.59 - 4 AZR 236/56, AP Nr. 27 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
MfG
Angi1