Hallo,
mich beschäfftigt die Frage ob ein Betrieb der über ca. 70 Mitarbeiter verfügt die, von denen aber nur 3 fest angestellt sind (der Rest Aushilfen) die Vorraussetzungen erfüllt um einen Betriebsrat zu gründen.
Es handelt sich dabei um eine Diskothek mit zwei Öffnungstage die Woche. Viele der Aushilfen sind schon seit langer Zeit in dem Unternehmen tätig.