Einladung an AG - Müssen wir Ihm extra eine Einladung schicken und schon einen Tagesordnungspunkt festlegen?
AG machte kurze Äusserung, das er gern mal bei der nächsten BR_ Sitzung dabei sein möchte, er hätte da mal ein Problem ,es ginge um Personelle Angelegenheiten. Nun unsere Frage- Müssen wir Ihm extra eine Einladung schicken und schon ein Tagesordnungspunkt festlegen??
Community-Antworten (8)
12.11.2008 um 15:45 Uhr
@gizmo Ja Das müßt ihr. Und auf die to der einzelnen. Achtet aber bei dem Gespräch darauf das ihr dem AG gegenüber keine Verbindlichen Aussagen macht. Den es muß ja alles protokolliert werden. Und der AG kann über Die Punkte wo erbei anwesend war ein Protokoll verlangen. Dies solltet ihr im Vorfeld mit ihm abklären.
12.11.2008 um 16:30 Uhr
Er darf aber auch nur bei dem Punkt dabei sein (ist ja klar). Fragen würde cih mich, warum er das nciht im Monatsgespräch mit euch macht, aber so geht es auch...
12.11.2008 um 16:36 Uhr
M.E. müsst ihr nix abklären. Ihr nennt ihm den Zeitpunkt, wann er kommen darf, schreibt das Gesprochene ins Protokoll und fertig. Wie oben erwähnt: vorerst keine Zusagen. Wenn der Chef ein Protokoll will, soll er sich selbst eins Schreiben. Aber wenn ihr nett sein wollt, könnt ihr ihm ja eures auszugsweise zukommen lassen...
12.11.2008 um 18:30 Uhr
Danke für eure Hilfe!!! Ja Monatsgespräche haben wir mal gemacht, aber wir haben es aufgegeben. Sind nur im Konflikt mit dem AG und nach den Gesprächen wurde es immer schlimmer. Keine gute Zusammenarbeit zwischen AG und BR. Wir versuchen es immer, aber wir werden vom AG überhaupt nicht akzeptiert.
12.11.2008 um 18:41 Uhr
Ja, das ist schlimm. Aber bitte denke dran, dass die Monatgespräche wichtig und vom BetrVG vorgesehen sind. Dass ihr im Konflikt seid, ist doch klar, das ist logisch und von den unterschiedlichen Standpunkten nicht anders möglich. Vielleicht solltet ihr mal Medeationsseminare besuchen, das könnte hilfreich sein. Auch wenn die Fronten verhärtet sind muß eine Komunikation weiterhin da sein.
13.11.2008 um 11:23 Uhr
@ see-see
es liegt weder im Ermessen des BR noch des AG, und hängt erst recht nicht von Eurer Lust ab, ob:
- Grundsätzlich ein Protokoll (hier Niederschrift) geschrieben wird und ob
- der AG einen Auszug erhält § 34 (1) BetrVG regelt ganz klar, dass eine Niederschrift zu erstellen ist und (2), dass der AG einen Auszug erhält! Man kann sicherlich bei vielen Punkten Streit mit dem AG suchen, aber hier sicher nicht, denn das ist sein Recht, den Auszug vom BR zu bekommen.
13.11.2008 um 13:25 Uhr
Lieber Don Johnson, also dich würde ich ja gerne mal privat sprechen. Du bist sicher in einem grossen Unternehmen Betriebsrat wo alles palettie läuft mit dem AG. Medeationsseminare besuchen gr!!!?? Wir bekommen kaum grünes Licht vom AG normale Arbeitsrechtsseminare zu besuchen und dann noch sowas!!?? Ich fahre im Dezember zu einem Seminar in Berlin mit dem Thema" Konfliktmanagement- So gehen Sie als Betriebsrat mit verbalen Angriffen und schwierigen Kollegen um" Also ich verspreche mir viel davon, denn so kann es bei uns auf Arbeit nicht weiter gehen. Manchmal zweifle ich an meinem Betriebsratsvorsitzenden- Job, aber aufzugeben liegt mir auch nicht. Trotzdem lese ich immer wieder gerne deine tipps danke. Biene!!
13.11.2008 um 14:42 Uhr
@gizmo Ich glaube nicht das in irgend einem BR alles paletti läuft. Bin hier gerade auf einem Seminar und hörte von einigen BRV´s " Bei uns läuft es 100%ig." Nach einigen Tagen Diskutieren stellte sich heraus, das dies wohl nur seine persönliche Meinung war, aber einfach nicht die des Gremiums sein kann. Und je grösser das Gremium desto grösser ist auch die Warscheinlichkeit das sich Fraktionen in Gremium bilden. Ich finde es deshalb gar nicht so verkehrt was DJ da schreibt. Bei solchen Seminaren kann man nämlich ganz gut lernen, wie gehe ich mit dem Problem um. Das muß nicht immer gleich heissen, wie beseitige ich es. Dabei ist es dann ganz egal ob das Problem im Gremium oder mit dem AG besteht. Das Monatsgespräch ist daher ein unbedingtes muß. Da kann ich nicht sagen ich hab kein Bock auf Probleme oder mich Blöde anmachen zu lassen. Monatsgespräch sollen uch dazu dienen Meinungen aus zu tauschen. Was man dann mit der Meinung oder Forderung des AG macht, das muß das Gremium intern Besprechen. Zu den Seminaren und dem Problem das euer AG damit hat. Ihr legt fest wer wann aus eurem Gremium zu einem Seminar fest. Nach dem Beschluß meldet ihr an und teilt alles dem AG mit. Wenn dieser damit ein Problem hat kann er sich vertrauensvoll ans Gericht wenden. Unterdessen könnt ihr trotz allem schon zum Semi fahren. Wenn das Gericht nichts anderes entscheidet hat der AG auch die Kosten zu tragen. Sollte der AG androhen das er euch dann den Arbeitslohn für diese Zeit nicht zahlen will, dann Weißt ihr ihn gleich auf § 23 Abs. 3 BetrVG hin.
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