Origina Unterschrift bei Betriebsratskanidatur notwendig ?
Hallo zusammen,
in unserm Betrieb wird im März ein neuer Betriebsrat gewählt. Da wir über ganz Deutschland verteilt sind, stellt sich die Frage ob auf einer Vorschlagsliste die Unterschriften der Kandidaten alle im Original vorliegen müssen oder ob sie als Kopie ausreichend sind ?
Die Kandidaten wollen sich aufstellen lassen, aber der Listenverantwortliche ist z.B. in München und ein Kandidat kommt aus Hamburg. Reicht es hier, wenn der Kandidat dem Listenverantwortlichen eine Kandidatur schriftliche anzeigt oder muss die Liste im Original nach Hamburg geschickt und dann unterschrieben wieder zurückgeschickt werden ?
Community-Antworten (3)
14.01.2020 um 16:50 Uhr
https://www.burgmer.com/betriebsratswahl-unterschriftenliste-scanner/
daraus:
"Zwar müssen sowohl der (Original-) Wahlvorschlag persönlich unterschrieben sein als auch die Stützunterschriften persönlich geleistet werden."
14.01.2020 um 16:57 Uhr
"Zwar müssen sowohl der (Original-) Wahlvorschlag persönlich unterschrieben sein als auch die Stützunterschriften persönlich geleistet werden."
Nana! Da haben die Herren Rechtsanwälte aber das BetrVG nicht richtig gelesen! Die Bewerber müssen den Wahlvorschlag nicht persönlich unterschreiben!
Und ehe jetzt alle protestieren: § 6 (3) 2. Satz der Wahlordnung
14.01.2020 um 17:10 Uhr
@Verdiana85
Entschuldige! "Reicht es hier, wenn der Kandidat dem Listenverantwortlichen eine Kandidatur schriftliche anzeigt oder muss die Liste im Original nach Hamburg geschickt und dann unterschrieben wieder zurückgeschickt werden ?"
Die Zustimmung muss im Original vorliegen. Aber dafür muss die Liste nicht hin und her geschickt werden.
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