Betriebsratswahl - ohne Gewerkschaftsangehörigkeit?
Hallo, Ich habe mal eine frage Ich bin angestellt in einem Markisen herstellenden Betrieb mit ca 30 Mitarbeitern. (Aussendienstarbeiter nicht mitgezählt). 16 in der Werkstatt, 14 im Büro und zwei Geschäftsführer! Seit längerem überlegen wir (in der Werkstatt) einen BR zu gründen, haben aber wenig Erfahrung damit. zudem sind wir in keiner Gewerkschaft! Muss man in einer Gewerkschaft sein? Wo bekomme ich unter diesen Voraussetzungen tips und hilfe?
Community-Antworten (5)
05.11.2008 um 20:32 Uhr
@Dortmunda, "ca 30 Mitarbeitern. (Aussendienstarbeiter nicht mitgezählt)" bescheidene Frage.....warum??? müssen musst du nicht...besser wäre es ...
05.11.2008 um 20:38 Uhr
Ich würde es nie ohne Gewerkschaft tun. Dort bekommst du Unerstützung die du brauchst und auch einen Rechtsbeistand gestellt. Ich hab selber einen BR gegründet und weiß wie schnell man vor Gericht steht :-) mfg Batschen
05.11.2008 um 20:45 Uhr
@Dortmunda,
sorry, ich vergass... gib mal bei Google www.ver.di-bub.de Betriebsratswahlen ein (vorsicht...Seite der GEWerkschaft, zu Risiken und Nebenwirkungen, blablabla).....ganz ohne Hilfe wird es schwer!
05.11.2008 um 21:07 Uhr
Wie trete ich an die Gewerkschaft heran? können wir einfache Mitarbeiter das in die hand nehmen, oder hat die führungsetage da ein paar wörtchen mitzureden? sonst hätte es wenig Sinn über einen BR zu reden... @ Pirat: Wir in der werkstatt sind die die sich, gerade in sachen Urlaub, Über/Minusstunden und Betriebsänderungen bezüglich infrastruktur etwas hintergangen und auf gut-deutsch "Vera..." fühlen. Der Aussendienst hat damit nichts am Hut und sind mit dem Geschäftsführer per "du"! Deshalb die vorzeitige aussenvorlassung.
05.11.2008 um 21:34 Uhr
@Dortmunda, einfach mal anrufen...DGB z. B....tut nicht weh. .-) Vor allem sollte die Geschäftsleitung von den Vorbereitungen nichts mitbekommen, sie haben zwar nichts mitzureden aber es dient zu eurem Schutz...ihr könnt euch an einem neutralen Ort mit einem GEWschaftsvertreter treffen um im Vorfeld das Wichtigste abzuklären. Meine Frage zum Aussendienst hatte den Hintergrund, die Anzahl der Arbeitnehmer bestimmt die Anzahl der zu wählenden BRäte.
Verwandte Themen
Behinderung der BR-Wahl - in Hannover
ÄlterWahlbeobachtung ist keine Behinderung der Betriebsratswahl Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers stellt keine Behinderung der Betr
Gewerkschaftsangehörigkeit - müssen BR-Kandidaten Gewerkschaftsmitglied sein?
ÄlterHallo, müssen AN zwingend in einer Gewerkschaft sein um sich in den BR wählen zu lassen? Ist zwar sinnvoll, aber ist es auch feste Vorschrift? Lese immer nur etwas von Wählbar sind alle Wahlberechtig
Betriebsratswahl während eines Sabbaticals
ÄlterFalls die Betriebsratswahl in ein Sabbatjahr fällt oder das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Betriebsratswahl für z.B. ein Jahr ruht, bedeutet das, dass man aus dem BR ausscheiden muss und erst bei
Wahlberechtigte einer Betriebsratswahl
ÄlterSehr geehrte Damen und Herren, Dürfen Praktikanten eines Orchesters bei einer Betriebsratswahl wählen? Dürfen die sogenannten "1 Euro Jober " bei einer Betriebsratswahl wählen? Dürfen die Kollegen
Außerordentliche Betriebsratswahl - ein Muß oder eine Entscheidung des jetzigen Betriebsrates?
ÄlterHallo habe mal eine Frage. Unser Betrieb ist seit der letzten Betriebsratswahl (vor 2 Jahren) von 80 Mitarbeiter auf über 200 angewachsen.Habe nun gehört das eigentlich eine außerordentliche Betriebs