Erstellt am 05.11.2008 um 14:46 Uhr von tamirasun
Kurz gesagt: Haustarifvertrag....so könnte man das mal nennen.
Dringender Tip, dies mit der Gewerkschaft zu verhandeln und auch von der Gewerkschaft abschliessen zu lassen....
Hat glaube ich größere Konsequenzen für Euch als es im ersten Moment zu ersehen ist....
Erstellt am 05.11.2008 um 16:58 Uhr von chicca-No03
Wobei es bei der Verhandlung von einem Haustarifvertrag von Vorteil ist, wenn ihr gewerkschaftlich sehr gut organisiert seit, sonst habt ihr nicht das nötige Druckmittel, um einen für euch guten Haustarifvertrag abzuschließen.
Bei uns liegt das selbe Problem vor, aber mit einem Organisationsgrad von gerademal knapp 30 Prozent, ist es uns nicht möglich einen solchen Tarifvertrag abzuschließen.
In jedem Fall finde ich es sinnvoll, die Gewerkschaft mit einzubeziehen, auch um eventuelle Formfehler zu vermeiden.
Mfg
Erstellt am 06.11.2008 um 07:40 Uhr von Igel
Vielen Dank für Eure Antworten, aber wie ist es denn rechtlich ? Dürften wir rein theoretisch eine solche Vereinbarung / Haustarif gegenzeichen ?
Wir hatten einmal eine Betriebsvereinabrung, die hat sich im nachhinein als ungültig herausgestellt, weil unser damaliger BR diese unterschrieben hatte, und eben nicht die Gewerkschaft.
Ist das in diesem Fall dann genauso ?
Grüße
Erstellt am 06.11.2008 um 09:30 Uhr von RAKO
Begriffsbestimmung:
Betriebsvereinbarung: Verhandeln und Unterschreiben AG und BR.
Tarifvertrag: Verhandeln und Unterschreiben AGVerband und GEW.
Haustarifvertrag: Verhandeln und Unterschreiben AG und GEW.
Also: (Haus-)tarifverträge nur Gewerkschaften!!
Für das was Ihr dürft (BV): Regelungssperre nach §77 (3) BetrVG und §87 (1) BetrVG, d.h. in diesem Falle dürft ihr NICHT.
BV mit Inhalten, welche üblicherweise von Gewerkschaften verhandelt werden sind von vorneherein ungültig, auch wenn weder eine Gewerkschaft für den Betrieb zuständig ist noch der Arbeitgeber im AGVerband ist.
Allerdings gilt wie immer: wo kein Kläger, da kein Richter. Solange sich beide an ihre Vereinbarungen halten, kein Problem. Peinlich wirds, wenn irgendeiner seine Rechte einklagen will. Das geht unverzüglich den Bach runter.