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Entgelt Rahmen Abkommen - zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber möglich?

I
Igel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben da mal eine Frage.

Ausgangssituation: Arbeitgeber ist per 31.12.07 aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten, und möchte nun mit den Mitarbeitern neue Arbeitsverträge schließen.

Darf der Betriebsrat ein Rahmenwerk, welches die Grundlage für o.g. Einzelverträge darstellen soll unterschreiben, oder muss dies in diesem Fall durch die Gewerkschaft geschehen ?

Ein solches Rahmenwerk soll neue Gehaltsftufen, Neuerungen im Bereich erfolgsabhängiger Entlohnung, eine Verstätigung von Urlaubsgeldzahlungen, Streichung vom Weihnachtsgeld usw. enthalten.

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Igel

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Community-Antworten (4)

T
tamirasun

05.11.2008 um 15:46 Uhr

Kurz gesagt: Haustarifvertrag....so könnte man das mal nennen.

Dringender Tip, dies mit der Gewerkschaft zu verhandeln und auch von der Gewerkschaft abschliessen zu lassen....

Hat glaube ich größere Konsequenzen für Euch als es im ersten Moment zu ersehen ist....

C
chicca-No03

05.11.2008 um 17:58 Uhr

Wobei es bei der Verhandlung von einem Haustarifvertrag von Vorteil ist, wenn ihr gewerkschaftlich sehr gut organisiert seit, sonst habt ihr nicht das nötige Druckmittel, um einen für euch guten Haustarifvertrag abzuschließen. Bei uns liegt das selbe Problem vor, aber mit einem Organisationsgrad von gerademal knapp 30 Prozent, ist es uns nicht möglich einen solchen Tarifvertrag abzuschließen. In jedem Fall finde ich es sinnvoll, die Gewerkschaft mit einzubeziehen, auch um eventuelle Formfehler zu vermeiden. Mfg

I
Igel

06.11.2008 um 08:40 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten, aber wie ist es denn rechtlich ? Dürften wir rein theoretisch eine solche Vereinbarung / Haustarif gegenzeichen ?

Wir hatten einmal eine Betriebsvereinabrung, die hat sich im nachhinein als ungültig herausgestellt, weil unser damaliger BR diese unterschrieben hatte, und eben nicht die Gewerkschaft.

Ist das in diesem Fall dann genauso ?

Grüße

R
RAKO

06.11.2008 um 10:30 Uhr

Begriffsbestimmung:

Betriebsvereinbarung: Verhandeln und Unterschreiben AG und BR. Tarifvertrag: Verhandeln und Unterschreiben AGVerband und GEW. Haustarifvertrag: Verhandeln und Unterschreiben AG und GEW.

Also: (Haus-)tarifverträge nur Gewerkschaften!!

Für das was Ihr dürft (BV): Regelungssperre nach §77 (3) BetrVG und §87 (1) BetrVG, d.h. in diesem Falle dürft ihr NICHT. BV mit Inhalten, welche üblicherweise von Gewerkschaften verhandelt werden sind von vorneherein ungültig, auch wenn weder eine Gewerkschaft für den Betrieb zuständig ist noch der Arbeitgeber im AGVerband ist.

Allerdings gilt wie immer: wo kein Kläger, da kein Richter. Solange sich beide an ihre Vereinbarungen halten, kein Problem. Peinlich wirds, wenn irgendeiner seine Rechte einklagen will. Das geht unverzüglich den Bach runter.

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