Hallo zusammen,

wir haben da mal eine Frage.

Ausgangssituation: Arbeitgeber ist per 31.12.07 aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten, und möchte nun mit den Mitarbeitern neue Arbeitsverträge schließen.

Darf der Betriebsrat ein Rahmenwerk, welches die Grundlage für o.g. Einzelverträge darstellen soll unterschreiben, oder muss dies in diesem Fall durch die Gewerkschaft geschehen ?

Ein solches Rahmenwerk soll neue Gehaltsftufen, Neuerungen im Bereich erfolgsabhängiger Entlohnung, eine Verstätigung von Urlaubsgeldzahlungen, Streichung vom Weihnachtsgeld usw. enthalten.

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Igel