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AG Gründung - was ist zu beachten?

H
hilfesuchende
Nov 2016 bearbeitet

Unsere Firma bestehend aus einzelnen GmbHs hat eine AG gegründet. In diese sollen nun einige Mitarbeiter übernommen werden. Wir sind ein neuer Betriebsrat, auf welche Punkte müssen wir achten? Wo können wir uns umfassend informieren. Vielen Dank vorab für eure Hilfe.

4.89203

Community-Antworten (3)

K
Kölner

02.11.2008 um 20:56 Uhr

@hilfesuchende Mir würde ein Sack an Fragen einfallen... ...aber willst Du die wirklich alle hören/hier lesen?

D
DonJohnson

02.11.2008 um 22:11 Uhr

Na eigentlich war die Frage wo sie sch informieren kann. Wenn ihr neu seid und davon (hoffentlich) noch keine Ahnung habt, fragt am besten erst mal eure zuständige GEW! Dann seht zu, dass ihr Wissen bekommt. Wissen ist Macht - nichts wissen macht auch ncihts wenn es einem egal ist. Wenn ihr aber was erreichen wollt, bildet euch. Seminare sind hierfür ziemlich hilfreich. Im Gegensatz zur Meinung manchen AG ist das sogar die Pflicht eines BRM. Aber lass dich nciht unterkriegen. Auch hier im Forum ist der Ton manchmal schroff, aber dünnhäutig darf kein BRM sein, also ist das ne gute Übung hier! lach Bin nciht Neidisch auf eure Situation, als neues Gremium vor einer solche Aufgabe zu stehen. Allumfassende Antworten kannst du hier dazu aber nciht erwarten, dafür ist das Thema wie Kölner schon anmerkte viel zu komplex. Sorry

R
RAKO

03.11.2008 um 10:09 Uhr

Ich will etwas detaillierter auf Deine Frage eingehen.

Euer Problem beginnt bereits mit der Frage: Seid ihr überhaupt zuständig? Wenn ihr "aus einzelnen GmbHs und einer AG" besteht, müsste rein rechtlich jedes dieser Unternehmen einen eigenen BR haben, wer dann wo zuständig ist, ist bereits ein Problem, welches Bücher füllen könnte. Als EIN BR seid ihr nur in dem Sonderfall "gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen" (§1 BetrVG !) zuständig. Ansonsten wären X BRs zu wählen, die dann einen GBR gründen müssten. Das verkompliziert die Zuständigkeitsfrage zusätzlich.

Das wäre also zuerst zu klären.

Was die Mitarbeiter angeht: Das abgeben von MA ist nur im Rahmen von Kündigungen (bzw. Aufhebungsverträgen) möglich. Der zuständige BR des ABGEBENDEN Betriebes/Unternehmens wäre Mitbestimmungspflichtig nach §102 BetrVG. Für den aufnehmenden Betrieb/Unternehmen sind die MA wiederum mitbestimmungspflichtige Einstellungen nach §99 BetrVG.

Sofern diese Maßnahmen für den abgebenden Betrieb/Unternehmen die Bedingungen nach §111 BetrVG erfüllen (davon gehe ich aus), wären diese auch danach mitbestimmungspflichtig. Auch mitbestimmung nach §112 BetrVG kommt in Frage.

Damit ihr auch wisst was genau auf Euch zukommt müsst ihr auch noch ordentlich informiert werden (z.B. §§80, 111, etc. BetrVG)

So - das war ein ganz grober Abriss dessen, was auf Euch zukommt. Viel Spaß.

Informieren solltet Ihr Euch bei der Gewerkschaft - und Seminare sind Pflicht. Nur ist es in Eurem Falle wahrscheinlich zu spät. Einzige Lösung für Seminare: Aufgrund der Dringlichkeit ein Inhouse-Seminar mit Workshop veranstalten! Angebote dazu von GEW bzw. freien Anbietern (z.B. WAF (den edlen Spender des Forums immer zuerst :-)), AAS, IBP, IfB, etc.)

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