Erstellt am 02.11.2008 um 19:56 Uhr von Kölner
@hilfesuchende
Mir würde ein Sack an Fragen einfallen...
...aber willst Du die wirklich alle hören/hier lesen?
Erstellt am 02.11.2008 um 21:11 Uhr von DonJohnson
Na eigentlich war die Frage wo sie sch informieren kann. Wenn ihr neu seid und davon (hoffentlich) noch keine Ahnung habt, fragt am besten erst mal eure zuständige GEW! Dann seht zu, dass ihr Wissen bekommt. Wissen ist Macht - nichts wissen macht auch ncihts wenn es einem egal ist. Wenn ihr aber was erreichen wollt, bildet euch. Seminare sind hierfür ziemlich hilfreich. Im Gegensatz zur Meinung manchen AG ist das sogar die Pflicht eines BRM. Aber lass dich nciht unterkriegen. Auch hier im Forum ist der Ton manchmal schroff, aber dünnhäutig darf kein BRM sein, also ist das ne gute Übung hier! lach
Bin nciht Neidisch auf eure Situation, als neues Gremium vor einer solche Aufgabe zu stehen. Allumfassende Antworten kannst du hier dazu aber nciht erwarten, dafür ist das Thema wie Kölner schon anmerkte viel zu komplex. Sorry
Erstellt am 03.11.2008 um 09:09 Uhr von RAKO
Ich will etwas detaillierter auf Deine Frage eingehen.
Euer Problem beginnt bereits mit der Frage: Seid ihr überhaupt zuständig? Wenn ihr "aus einzelnen GmbHs und einer AG" besteht, müsste rein rechtlich jedes dieser Unternehmen einen eigenen BR haben, wer dann wo zuständig ist, ist bereits ein Problem, welches Bücher füllen könnte.
Als EIN BR seid ihr nur in dem Sonderfall "gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen" (§1 BetrVG !) zuständig. Ansonsten wären X BRs zu wählen, die dann einen GBR gründen müssten. Das verkompliziert die Zuständigkeitsfrage zusätzlich.
Das wäre also zuerst zu klären.
Was die Mitarbeiter angeht: Das abgeben von MA ist nur im Rahmen von Kündigungen (bzw. Aufhebungsverträgen) möglich. Der zuständige BR des ABGEBENDEN Betriebes/Unternehmens wäre Mitbestimmungspflichtig nach §102 BetrVG. Für den aufnehmenden Betrieb/Unternehmen sind die MA wiederum mitbestimmungspflichtige Einstellungen nach §99 BetrVG.
Sofern diese Maßnahmen für den abgebenden Betrieb/Unternehmen die Bedingungen nach §111 BetrVG erfüllen (davon gehe ich aus), wären diese auch danach mitbestimmungspflichtig. Auch mitbestimmung nach §112 BetrVG kommt in Frage.
Damit ihr auch wisst was genau auf Euch zukommt müsst ihr auch noch ordentlich informiert werden (z.B. §§80, 111, etc. BetrVG)
So - das war ein ganz grober Abriss dessen, was auf Euch zukommt. Viel Spaß.
Informieren solltet Ihr Euch bei der Gewerkschaft - und Seminare sind Pflicht. Nur ist es in Eurem Falle wahrscheinlich zu spät. Einzige Lösung für Seminare: Aufgrund der Dringlichkeit ein Inhouse-Seminar mit Workshop veranstalten! Angebote dazu von GEW bzw. freien Anbietern (z.B. WAF (den edlen Spender des Forums immer zuerst :-)), AAS, IBP, IfB, etc.)