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Neue Computer für den Betrieb

H
Heike
Nov 2016 bearbeitet

Gehört es zu den Aufgaben des Betriebsrates, sich dafür einzusetzen, dass die Arbeitsmittel dem neuesten Stand der Technik entsprechen? In unserem Betrieb mit ca. 40 Kollegen arbeiten wir alle computergestützt. Nun sind die Verkabelungen und Server recht alt und es kommt zu Verzögerungen bei der Software. Unser Geschäftsführer möchte nun vom Betriebrat ein Schreiben haben zur Rückendeckung beim Vorstand für eine Investition eines neuen Computernetzwerkes. Gehört das zu unseren Aufgaben?

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Community-Antworten (3)

M
Mainpower

30.10.2008 um 16:01 Uhr

Hallo, seit wann verfügt der Betriebsrat über die Firmengelder? Das ist allein Sache des Geschäftsführers. Beim AG sich einsetzen für erneuerung der Arbeitsmittel kann man schon.

R
RAKO

30.10.2008 um 16:01 Uhr

ROTFL!!!!!

Sucht Euch einen neuen Geschäftsführer!!!!

Im Ernst: Wenn schon der Geschäftsführer feststellt, dass infolge veralteter Hardware die Arbeitsleistung der Kollegen einbricht, dann braucht er noch den Betriebsrat als Amme ??

Grundsätzlich gehört es schon zu Euren Aufgaben in diesem Bereich tätig zu werden, z.B.

§80 (1) 2. BetrVG "Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen."

oder auch §80 BetrVG (1) 1. ... Verordnungen, ... eingehalten werden i.v.m. BildschirmarbeitsVO, ArbeitsstättenVO, etc.

Also schreibt Eurem (ich schmeiss mich weg) Geschäftsführer etwas in der Art "Alles scheisse und veraltet, Arbeit pfeifft aus dem letzten Loch, Kollegen werden krank, brauchen nach §80 BetrVG und BildschirmarbeitsVO dringend neue Hardware"

Sorry - bischen übers Ziel hinaus - ihr wollt ja nur neue Server und Kabel :*)

B
betriebsratten

31.10.2008 um 16:07 Uhr

Also ich finds gut...zu Gunsten der Beschäftigten getrennt kämpfen, vereint schlagen Also Kollegas....den Klassenkampf haben wir doch hinter uns gelassen.......

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