Erstellt am 30.10.2008 um 15:01 Uhr von mainpower
Hallo,
seit wann verfügt der Betriebsrat über die Firmengelder?
Das ist allein Sache des Geschäftsführers.
Beim AG sich einsetzen für erneuerung der Arbeitsmittel kann man schon.
Erstellt am 30.10.2008 um 15:01 Uhr von RAKO
ROTFL!!!!!
Sucht Euch einen neuen Geschäftsführer!!!!
Im Ernst: Wenn schon der ****Geschäftsführer**** feststellt, dass infolge veralteter Hardware die Arbeitsleistung der Kollegen einbricht, dann braucht er noch den Betriebsrat als Amme ??
Grundsätzlich gehört es schon zu Euren Aufgaben in diesem Bereich tätig zu werden, z.B.
§80 (1) 2. BetrVG "Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen."
oder auch §80 BetrVG (1) 1. ... Verordnungen, ... eingehalten werden i.v.m. BildschirmarbeitsVO, ArbeitsstättenVO, etc.
Also schreibt Eurem (ich schmeiss mich weg) Geschäftsführer etwas in der Art "Alles scheisse und veraltet, Arbeit pfeifft aus dem letzten Loch, Kollegen werden krank, brauchen nach §80 BetrVG und BildschirmarbeitsVO dringend neue Hardware"
Sorry - bischen übers Ziel hinaus - ihr wollt ja nur neue Server und Kabel :*)
Erstellt am 31.10.2008 um 15:07 Uhr von betriebsratten
Also ich finds gut...zu Gunsten der Beschäftigten getrennt kämpfen, vereint schlagen
Also Kollegas....den Klassenkampf haben wir doch hinter uns gelassen.......