Schrottreifer Computer für den Betriebsrat - Ist der AG verpflichtet uns zeitgemäß auszustatten?
Unser BR-Computer ist defekt. Schon fast zwei Wochen. Unser AG hat zwar neue bestellt, die werden aber mit Altgeräten von anderen Mitarbeitern ausgetauscht. Und der BR soll wieder so ein Altgerät bekommen. Zuletzt mit WIN98, Office 2000 und 800 Mhz. Da alle BR-Mitgleider privat auf dem neusten stand sind, ist es schwierig mit einer so alten Software zu arbeiten. Muss der BR sich so was gefallen lassen. Ist der AG nicht verpflichtet dem BR zeitgemäß auszustatten?
Community-Antworten (1)
02.02.2006 um 02:25 Uhr
Guten Abend Jürgen, in § 40 Abs. 2 BetrVG steht, dass der Arbeitgeber den BR mit "Informations- und Kommunikatinstechnik" ausstatten muss. Die sehr restriktive Rechtsprechung sagt, dass sich die Qualität der Ausstattung am Durchschnitt der betrieblichen Ausstattung zu orientieren hat. Das bedeutet: Der BR bekommt nicht die älteste Technik, aber auch nicht die neuste, sondern die im Betrieb übliche. Die Kompatibilität der BR-Hard- und Software mit den privaten PC`s der BR-Mitglieder ist sicher nicht der Maßstab. Gruß otto
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