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Altersfreizeit - AG möchte dies abschaffen

G
güldner
Jan 2020 bearbeitet

Hallo,

unsere Firma ist 2005 aus dem Tarifverband ausgetreten, bisher galt die Regelung, wie im TV für die kunststoffverarbeitende Industrie angegeben, eine Altersfreizeit für AN die das 58. Lebensjahr vollendet haben. Nun möchte unser AG für alle Mitarbeiter die nach 2005 eingestellt wurden und jetzt das Alter erreichen diese Regelung abschaffen. Meiner Meinung nach ist das nicht möglich, da der TV doch nachwirkt, und es in den Arbeitsverträgen auch dazu keine Klauseln gibt. Liege ich da richtig ?

Danke schonmal für eure Antworten.

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Community-Antworten (4)

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Kjarrigan

09.01.2020 um 13:06 Uhr

Ich befürchte Du liegst falsch. 15 Jahre Nachwirkung? Und dann auch noch für MA die nach dem Austritt eingestellt wurden. Keinen Bezug zum TV in den AV. Slebst betrieblich Übung dürfte sehr schwer - bis unmöglich - werden zu verargumentieren. Ein AG ist doch nicht - weil er einmal im Arbeitgeberverband war - auf ewig an den TV gebunden. Ich glaub dann würde kein einiger AG mehr in einen AG - Verband eintreten.

P
Pjöööng

09.01.2020 um 13:12 Uhr

Für die Arbeitnehmer die bei Austritt aus dem Arbeitgeberverband bereits an Bord waren dürfte der TV auch heute nach 15 Jahren noch nachwirken.

Allerdings wirkt er nicht für die nach die erst später eingetreten sind, da eine "Nach"wirkung ja zuallererst mal die Wirkung voraussetzt.

K
krambambuli

09.01.2020 um 13:20 Uhr

Interessant wäre, welche Wochenarbeitszeit die neuen AN haben.

P
Pickel

09.01.2020 um 17:16 Uhr

"Interessant wäre, welche Wochenarbeitszeit die neuen AN haben. "

Warum?

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