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Im Unternehmen eine eigene Service GmbH

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3826uwe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

wir sind ein europäisches Unternehmen mit einer GmbH in Deutschland, hierdurch mit 4 Stationen/Niederlassungen vertreten sowie mit vier örtlichen Betriebsräten (1x 7 Mitglieder, 2x 5 Mitglieder, 1x 3 Mitglieder) sowie einem Gesamtbetriebsrat und ein Wirtschaftsausschuss. Konzernbetriebsrat und EU-BR ist gerade im Aufbau.

Jetzt haben wir (GBR) erfahren, dass unsere deutsche GmbH eine Personaldienstleistungsfirma, ebenso als eine GmbH gegründet hat. Unser Verdacht ist nun, dass man uns, bundesweit Mitarbeiter durch diese Service GmbH anbieten wird, die für ein wesentlichen geringerem Lohn arbeiten sollen.

Nun meine Frage: Hat der GBR oder unsere örtlichen BR- Vertreter ein Mitbestimmungsrecht??? Diese Art von Mitarbeiterbeschaffungsmaßnahme erscheind uns als Arbeitsplatzvernichtungsstrategie für unsere fest eingetsellten Mitarbeiter. Wie weit ist hier der Wirtschaftsausschuss mit einzubinden.

Welche Möglichkeiten haben wir, hier dagegen zu wirken?

Gruß

3826uwe

8.05301

Community-Antworten (1)

P
paula

21.10.2008 um 11:33 Uhr

ihr solltet echt mal klären was da geschieht. Wenn das Vorhaben schon so konkret ist habt ihr ja entsprechende Auskunftsrechte....

Evtl handelt es sich um eine Betriebsänderung (z.B. durch Betriebsspaltung oder geplanten Personalabbau) die dann die Interessenausgleichspflicht auslöst. Aber Achtung: den Interessenausgleich muss man letztendlich nur versuchen. Erzwingen kann man da eigentlich nichts.

Wenn es um interne Leiharbeit geht habt ihr bei der Eingliederung der Leiharbeiter in den Betrieb ein MBR aus § 99 BetrVG.

Wenn es sich um internes Outsourcing handelt dann habt ihr keine MBR in der Umsetzung. Dann wirklich sorgfälltig wegen Interssenausgleich und Sozialplan prüfen.

Aber ihr solltet jetzt wirklich erst einmal schauen was da los ist

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