Erstellt am 19.10.2008 um 14:19 Uhr von carrie
@Sven78
Mag schon sein, dass dabei ein Interessenkonflikt entsteht, wenn sie aber keine leitenden Angestellten im Sinne des § 5 BetrVG sind, ist das natürlich erlaubt.
Erstellt am 19.10.2008 um 14:20 Uhr von waschbär
@Sven,
a. > auch diese Vögel wurden von Leuten aus den Betrieb gewählt.
b > Bei Beschwerden gegen über dem Betriebsrat, ist die Gewerkschaft , der Kontakt.
c. Generell ist die frage "unter druck setzen" recht Problematisch.
Wie äussert sich das ? Gibt es einen Greifbaren Beweis ?
Verstösst der BR ggf schon gegen seine Pflichten ?
Erstellt am 19.10.2008 um 14:24 Uhr von nicoline
@Sven 78
Und bei Beschwerden über Mitarbeiter kann dieses ein Weg sein:
§ 84 Beschwerderecht
(1) 1Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. 2Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.
(2) Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Behandlung der Beschwerde zu bescheiden und, soweit er die Beschwerde für berechtigt erachtet, ihr abzuhelfen.
(3) Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.
Erstellt am 19.10.2008 um 14:56 Uhr von waschbär
@nicoline,
*Du machts mich ganz unrühig mit deiner Antwort*
;-)
Erstellt am 19.10.2008 um 17:24 Uhr von nicoline
@ waschbär
wie jetzt, man kann Waschbären unrühig __machen__????? Mit 'ner Antwort?????
Erstellt am 19.10.2008 um 18:01 Uhr von waschbär
@nicoline,
Jeep, erst unrühig, dann Neugierg .-)
Intresse ?
Erstellt am 19.10.2008 um 22:29 Uhr von Der alte Heini
waschbär
Was soll die Gewerkschaft machen, den Betriebsrat verkloppen?
Erstellt am 30.10.2008 um 09:44 Uhr von Ekki Göbel
@Der alte Heini
Das wäre mal ein ansatz der hätte es in sich und würde bestimmt für abhilfe sorgen.Sind Waschbären von Natur aus Blond?