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Personalakte; AG lehnt Einsicht durch einen Bevollmächtigten des AN ab - zulässig?

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Tulpe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, ein AN möchte seine Personalakte über einen Bevollmächtigten einsehen. Der AG lehnt den Bevollmächtigten ab. Kann er das? Wo steht das?? In Betr.VG § 83 habe ich nichts gefunden das er ablehnen kann?

Gehört nicht zum BR ist aber eine AN und Vertraute Person Des AN.

Vielen Dank im voraus

Tulpe

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Community-Antworten (4)

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Mona-Lisa

17.10.2008 um 11:00 Uhr

@Tulpe, wer soll denn der Bevollmächtige sein? Der Kollege kann ein Betriebsratsmitglied seines Vertrauens beauftragen, in seinem Sinne in die Personalakte Einsicht zu nehmen.

§ 83 BetrVG - II. Einsichtsrecht in Personalakte - 3. Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds

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pit47

17.10.2008 um 14:42 Uhr

Hallo Tulpe, nach der Kommentierung von Däubler/Kittner/Klebe zum § 83 BetrVG steht am Schluß der Rn 7: "Die Einsicht ist grundsätzlich durch den AN auszuüben. Der AN kann alledings auch einen Bevollmächtigen, z. B. ein BR-Mitglied, entsenden."

Nach meiner Meinung braucht der Bevollmächtigte kein BR-Mitglied sein.

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Pony

17.10.2008 um 15:59 Uhr

Mal eine ganz naive Frage: Wäre es nicht sinnvoll, wenn der Kollege sich seine Personalakte selbst ansieht? Über Dritte führt doch immer zu Informationsverlusten.

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Peanuts

17.10.2008 um 16:12 Uhr

Das Recht auf Einsichtnahme in eine ev. geführte Personalakte steht jedem AN höchstpersönlich und ohne Minderung des Arbeitsentgelts während der Arbeitszeit zu.

Daraus kann KEINE Verpflichtung des AGs abgeleitet werden, bevollmächtigten Dritten (egal ob BRM oder nicht) Einblick in die Personalakte gewähren zu müssen.

Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der AN verhindert ist und eine schnellstmögliche Einsichtnahme erforderlich ist.

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