Erstellt am 16.10.2008 um 19:17 Uhr von packer
moin benjamin,
das bleibt euch offen.
es gibt keine muß regelung im gesetz.
aber es ist schon sinnvoll so früh als möglich einen BR auf die beine zu stellen da sich sonst zu viele AG dinge einschleichen die man nahcher schlecht wieder los wird... siehe auch mal die diskussion von speckwürfel hier im forum...
praktisch ist es am sinnvollsten wenn du mitglied in eurer gewerkschaft wirst und mit deinem zuständigen sekretär absprichst, wann er eine wahlversammlung bei euch einberufen kann.
wir haben es auch so gemacht und sind erstklassig beraten worden und die wahl ist schnell und reibungslos verlaufen.
lieben gruß und viel erfolg vom packer
Erstellt am 16.10.2008 um 19:20 Uhr von Benjamin
Danke für die schnelle Hilfe es war nur im Umlauf bei uns das das innerhalb von 10 Wochen geschehen muss und das konnte ich irgendwie nicht glauben. Danke
Erstellt am 16.10.2008 um 19:33 Uhr von packer
no prob :)
was da wohl reinspielt ist, daß bestimmte fristen in einer wahl unbedingt eingehalten werden müssen. wenn also eine wahl gestartet ist, dann gibt es im normalfall auch eine gesetzlich vorgeschriebene maximale dauer der veranstaltung.
hab die fristen nich im kopp, aber 10 wochen kommen durchaus hin wenn ich mich nicht ganz irre...