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Kann der BR Abmahnen oder Kündigen bzw. die zusammenarbeit mit leitenden Angest.

P
PlusOpa
Dez 2019 bearbeitet

Hallo Zusammen, ich bin bei einem Lebensmittelfiliallisten freigestellter Betriebsrat. Wir sind ein 37 Gremium mit 13 Freigestellten. Da ich einen festen Filialstamm (70) habe und die meisten Leute kenne, kann ich mich doch recht intensiv um diese kümmern. Bei kontrollen unserer Arbeitszeitlisten konnte ich schon verschiedene Sauereien aufdecken. Einmal wurden massiv Stunden unterschlagen einmal wurden im Nachgang aus freien Tagen Urlaubstage. Für mich ist das Urkundenfälschung und Unterschlagung. Aber die GL hält die Hand über diese Verkaufsleiter. Welche möglichkeiten habe ich als Einzelbetriebsrat eine Zusammen arbeit mit solchen Betrügern abzulehnen? Welche Möglichkeiten hat unser Gremium?

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Community-Antworten (11)

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celestro

20.12.2019 um 16:39 Uhr

Ich sehe nur ... zu den Geschehnissen entsprechende Gerichtsverfahren einzuleiten. Denn es gibt zwar:

https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2017/03/14/kuendigung-paradox-das-verlangen-des-betriebsrats-als-kuendigungsgrund/

aber das gilt nicht für den GF

https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2016/10/18/entfernung-betriebsstoerender-geschaeftsfuehrer-durch-den-betriebsrat/

oder wie bei Euch leitende Angestellte. Ich könnte mir aber vorstellen, dass der Druck nach einer Verurteilung ggf. so groß wird, dass die GF den entsprechenden Angestellten doch entfernt ....

D
DummerHund

20.12.2019 um 16:54 Uhr

Ich Frage mich nur gerade wie kommt man als BR so an den Arbeitszeitlisten Eigentlich bekommt man nur eine Liste vom AG (sprich Personalabteilung). Hier stellt der AG sich ja selber ein Bein manipulierte Listen schicken lässt.

C
celestro

20.12.2019 um 17:41 Uhr

"Hier stellt der AG sich ja selber ein Bein manipulierte Listen schicken lässt."

das hier Listen geschickt wurde, kann ich nirgends lesen.

"Ich Frage mich nur gerade wie kommt man als BR so an den Arbeitszeitlisten"

naja ... wäre schon irgendwie absurd, wenn der BR nur Listen kontrolliert, die er als quasi "Endliste" vom AG bekommt, oder? Dann könnte man sich die Arbeit nämlich direkt sparen.

P.S. außerdem würde ein BRM ja bei einer Beschwerde eines MA eben auch mal genauer hingucken ....

D
DummerHund

20.12.2019 um 18:02 Uhr

"ich Frage mich nur gerade wie kommt man als BR so an den Arbeitszeitlisten"

Ich glaube kaum das BR´s selbst aus dem Programm vom Zeiterfassungssystem ausdrucken dürfen und können. Und wenn ein BR Listen nicht höchstpersönlich Ausdruckt kann theoretisch dies ins Spiel kommen:

"Hier stellt der AG sich ja selber ein Bein manipulierte Listen schicken lässt."

"Beschwerde eines MA eben auch mal genauer hingucken .... " kommt so nicht hin, da in der Mehrzahl geschrieben wurde. "Bei kontrollen unserer Arbeitszeitlisten"

K
kratzbürste

20.12.2019 um 20:22 Uhr

Auf jeden Fall kannst du als einzelnes BR-Mitglied keine von dir angedachten Aktionen durchführen. Du brauchst Beschlüsse des Gremiums.

C
Challenger

20.12.2019 um 20:40 Uhr

Hallo PlusOpa Hast Du dies denn schon mal im Gremium diskutiert ?

C
celestro

20.12.2019 um 22:49 Uhr

@DummerHund

Das bringt nur nichts, denn wie schon gepostet:

https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2016/10/18/entfernung-betriebsstoerender-geschaeftsfuehrer-durch-den-betriebsrat/

kann der BR nur verlangen, das AN entlassen werden ... es ist hier aber nach wie vor von einem leitenden Angestellten die Rede.

C
Challenger

20.12.2019 um 23:23 Uhr

Zitat PlusOpa : Aber die GL hält die Hand über diese Verkaufsleiter.

Hallo celestro, Ob die Verkaufsleiter tatsächlich leitende Angestellte sind, steht noch auf einem ganz anderem Blatt. Soweit ersichtlich, hast Du den Begriff des/der leitenden Angestellten bislang als einziger in den Ring geworfen.

C
celestro

21.12.2019 um 00:02 Uhr

"Soweit ersichtlich, hast Du den Begriff des/der leitenden Angestellten bislang als einziger in den Ring geworfen."

Ich hoffe mal, dass ich nicht der Einzige bin, der auch die Überschrift des Themas gelesen hat. ;-)))))

C
Challenger

21.12.2019 um 01:00 Uhr

Zitat celestro : Ich hoffe mal, dass ich nicht der Einzige bin, der auch die Überschrift des Themas gelesen hat. ;-)))))

Bouah ey. So'n Scheiß aber auch.

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