Erstellt am 20.12.2019 um 15:39 Uhr von celestro
Ich sehe nur ... zu den Geschehnissen entsprechende Gerichtsverfahren einzuleiten. Denn es gibt zwar:
https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2017/03/14/kuendigung-paradox-das-verlangen-des-betriebsrats-als-kuendigungsgrund/
aber das gilt nicht für den GF
https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2016/10/18/entfernung-betriebsstoerender-geschaeftsfuehrer-durch-den-betriebsrat/
oder wie bei Euch leitende Angestellte. Ich könnte mir aber vorstellen, dass der Druck nach einer Verurteilung ggf. so groß wird, dass die GF den entsprechenden Angestellten doch entfernt ....
Erstellt am 20.12.2019 um 15:54 Uhr von Dummerhund
Ich Frage mich nur gerade wie kommt man als BR so an den Arbeitszeitlisten
Eigentlich bekommt man nur eine Liste vom AG (sprich Personalabteilung). Hier stellt der AG sich ja selber ein Bein manipulierte Listen schicken lässt.
Erstellt am 20.12.2019 um 16:41 Uhr von celestro
"Hier stellt der AG sich ja selber ein Bein manipulierte Listen schicken lässt."
das hier Listen geschickt wurde, kann ich nirgends lesen.
"Ich Frage mich nur gerade wie kommt man als BR so an den Arbeitszeitlisten"
naja ... wäre schon irgendwie absurd, wenn der BR nur Listen kontrolliert, die er als quasi "Endliste" vom AG bekommt, oder? Dann könnte man sich die Arbeit nämlich direkt sparen.
P.S. außerdem würde ein BRM ja bei einer Beschwerde eines MA eben auch mal genauer hingucken ....
Erstellt am 20.12.2019 um 17:02 Uhr von Dummerhund
"ich Frage mich nur gerade wie kommt man als BR so an den Arbeitszeitlisten"
Ich glaube kaum das BR´s selbst aus dem Programm vom Zeiterfassungssystem ausdrucken dürfen und können.
Und wenn ein BR Listen nicht höchstpersönlich Ausdruckt kann theoretisch dies ins Spiel kommen:
"Hier stellt der AG sich ja selber ein Bein manipulierte Listen schicken lässt."
"Beschwerde eines MA eben auch mal genauer hingucken .... "
kommt so nicht hin, da in der Mehrzahl geschrieben wurde.
"Bei kontrollen unserer Arbeitszeitlisten"
Erstellt am 20.12.2019 um 19:22 Uhr von Kratzbürste
Auf jeden Fall kannst du als einzelnes BR-Mitglied keine von dir angedachten Aktionen durchführen. Du brauchst Beschlüsse des Gremiums.
Erstellt am 20.12.2019 um 19:40 Uhr von Challenger
Hallo PlusOpa
Hast Du dies denn schon mal im Gremium diskutiert ?
Erstellt am 20.12.2019 um 19:55 Uhr von Dummerhund
https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Entlassung_Arbeitnehmer_Verlangen_Betriebsrat_LAG_Hamm_10TaBV39-09.html
Erstellt am 20.12.2019 um 21:49 Uhr von celestro
@DummerHund
Das bringt nur nichts, denn wie schon gepostet:
https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2016/10/18/entfernung-betriebsstoerender-geschaeftsfuehrer-durch-den-betriebsrat/
kann der BR nur verlangen, das AN entlassen werden ... es ist hier aber nach wie vor von einem leitenden Angestellten die Rede.
Erstellt am 20.12.2019 um 22:23 Uhr von Challenger
Zitat PlusOpa : Aber die GL hält die Hand über diese Verkaufsleiter.
Hallo celestro,
Ob die Verkaufsleiter tatsächlich leitende Angestellte sind, steht noch auf einem ganz anderem Blatt. Soweit ersichtlich, hast Du den Begriff des/der leitenden Angestellten bislang als einziger in den Ring geworfen.
Erstellt am 20.12.2019 um 23:02 Uhr von celestro
"Soweit ersichtlich, hast Du den Begriff des/der leitenden Angestellten bislang als einziger in den Ring geworfen."
Ich hoffe mal, dass ich nicht der Einzige bin, der auch die Überschrift des Themas gelesen hat. ;-)))))
Erstellt am 21.12.2019 um 00:00 Uhr von Challenger
Zitat celestro : Ich hoffe mal, dass ich nicht der Einzige bin, der auch die Überschrift des Themas gelesen hat. ;-)))))
Bouah ey. So'n Scheiß aber auch.