Erstellt am 04.10.2008 um 06:37 Uhr von carrie
@Batschen
Wenn alle ordentlich geladen wurden, kann man ihn natürlich abwählen. Bei der Abstimmung kann er anwesend bleiben.
Erstellt am 04.10.2008 um 07:57 Uhr von DonJohnson
Wieso wurde Ersatzmitglied eingeladen, fehlte der BRV? Seid ihr mit dem Stelli nicht zufrieden? Was hat er so falsches gemacht, dass er abgewählt werden soll? Ansonsten siehe carrie
Erstellt am 04.10.2008 um 10:00 Uhr von batschen
hallo Don,
der Stellv. gibt bewiesener maßen Infos an die gl raus mit Ergebnissen wer wie wofür gestimmt hat. der vorsitzende ist im Urlaub es wurde aber schon mit ihm telefoniert und er befürwortet die Abwahl.
danke carrie,
kann er mit abstimmen?
Erstellt am 04.10.2008 um 10:15 Uhr von Mona-Lisa
@batschen,
klar kann er mit abstimmen, er ist Betriebsratsmitglied und es geht um innerorganisatorische Angelegenheiten, da muss er während der Abstimmung weder raus, noch kann man ihm sein Stimmrecht abnehmen!
Ladet ordnungsgemäss Ersatzmitglieder (Abwahl des Stellvertreter's auf die Tagesordnung setzen nicht vergessen!) für die BR's ein, die verhindert sind.
Ihr solltet aber vorher überlegen, wer dann das Amt übernehmen soll und auch annehmen wird.
Erstellt am 04.10.2008 um 16:37 Uhr von Mona-Lisa
@neskia,
wie willst du einen Stellvertreter neu wählen, wenn das Amt noch besetzt ist? ;-))
Das BetrVG sagt eindeutig, dass ein BRV/Stellvertreter ohne Angabe von Gründen jederzeit abgewählt werden kann.
Oder meinst du, dass das nur in dem schlauen Buch steht, weil da gerade noch Platz übrig war... ;-))