MBR des BR - nach Fusion?
Hallo. Vor einigen Wochen ist unsere GmbH mit einer Tocher fusioniert. Nun sollen die Beschäftigten der ehem. Tochter räumlich in unsere Fa. integriert werden. Dies bedeutet, dass hier alle enger zusammen rücken müssen (Großraum-Büro). Da wie immer alles ohne den BR geplant wurde, meine Frage: nach welchen § ist der BR hier in der Mitbestimmung. § 87? Welcher Absatz? Oder haben wir hier tatsächlich kein MBR?
Community-Antworten (3)
30.09.2008 um 17:14 Uhr
see-see, aus zwei Sätzen fällt mir das etwas schwer: Zu prüfen wäre vielleicht der §111 BetrVG, Versetzungen oder Neueinstellungen nach §99 BetrVG, Unterrichtung über Änderungen nach §90 BetrVG ? Dann natürlich die die ArbStättV.
30.09.2008 um 17:20 Uhr
Hallo, Mitbestimmung nach § 90 BetrVG (1) 4
30.09.2008 um 17:24 Uhr
Danke, Ihr Lieben! Das hilft!
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