Erstellt am 30.09.2008 um 15:14 Uhr von Lotte
see-see,
aus zwei Sätzen fällt mir das etwas schwer:
Zu prüfen wäre vielleicht der §111 BetrVG, Versetzungen oder Neueinstellungen nach §99 BetrVG, Unterrichtung über Änderungen nach §90 BetrVG ? Dann natürlich die die ArbStättV.
Erstellt am 30.09.2008 um 15:20 Uhr von mainpower
Hallo,
Mitbestimmung nach § 90 BetrVG (1) 4
Erstellt am 30.09.2008 um 15:24 Uhr von see-see
Danke, Ihr Lieben! Das hilft!