Erstellt am 22.09.2008 um 15:36 Uhr von Fuxx
Hallo
Ich gehe mal davon aus, dass du die Ausbildung im gleichen Betrieb machst, und als BRV nicht freigestellt bist?
Ich sehe nicht, was dagegen sprechen würde, im BR zu bleiben. Aber nach meiner Meinung wird dir das Amt des BRV und die Ausbildung zusammen wohl bald über den Kopf wachsen. Ich würde den BRV aufgeben, aber im BR bleiben.Was meint denn M-L dazu? Liege ich da daneben?
Erstellt am 23.09.2008 um 06:26 Uhr von Terra
Ja, mach die Ausbildung im gleichen Betrieb und bin nicht freigestellt.
Möchte nur im BR bleiben und BRV macht jemand anderes!
Gibt es noch weitere Meinungen?
Gruß Terra
Erstellt am 23.09.2008 um 08:11 Uhr von Fuxx
Hallo,
Genau so kannst du das machen. Ich habe nichts gefunden, was dagegen sprechen würde. Viel Glück für deine Ausbildung und weiter erfolgreiche BR-Arbeit.
Erstellt am 23.09.2008 um 09:16 Uhr von cheetah
Nach § 24 endet die Amtszeit mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Durch die Kündigung ist am 30.09. das Arbeitsverhältniss beendet. Der Neuabschluss eines Ausbildungsverhältnisses lässt das BR-Amt nicht wiederaufleben.
Siehe auch Däubler 10. Auflage Rn 19 zu §24.