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Seminarbesuch- Fahrt mit dem Auto erlaubt?

L
lotti1602
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Kolleginnen und Kollegen, wir sind ein neues BR-3er Gremium. Nächste Woche sollen Ich (Vorsitzende) und meine Stellvertretung zu einem zweitägigem Seminar. Meine Frage: Dürfen wir mit dem Auto fahren, oder dürfen wir nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren? Danke für Eure Antwort!

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Community-Antworten (5)

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Bonita

19.09.2008 um 13:06 Uhr

Hallo,

das hängt ganz davon ab, was bei Euch in der Firma üblich ist. Faustregel ist, dass für BR das gleiche gilt, wie für alle anderen Mitarbeiter. Ihr dürft weder schlechter, noch besser gestellt werden. Wenn also Eure Dienstreiseordnung Fahrten mit den (privaten?) PKW ausschließt, so darf das der BR auch nicht. (Außer, Ihr verzichtet auf Kostenerstattung, aber das habt Ihr sicher nicht gemeint). Dann müsst Ihr auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen. Sollten Fahrten mit dem PKW den anderen Kollegen gestattet sein, muss Euch das auch genehmigt werden.

K
Konrad

19.09.2008 um 13:56 Uhr

Hallo ich würde (auch wenn ich AG wäre) aus versicherungstechnischen und Haftungsgründen Fahrten mit dem Privat PKW abraten. Mietwagen oder öffentliche Verkehrsmittel, wäre die bessere Wahl.

S
semara

19.09.2008 um 14:39 Uhr

Ist mir neu, dass es versicherungstechnisch Probleme gibt, mit dem privaten Pkw zu fahren. Ich handhabe das so, seit ich BR-Mitglied bin. Bisher ohne Probleme. Bin auch schon mit dem Zug gefahren, was ebenso in Ordnung war. Gibt es in Eurer Firma die Möglichkeit, einen Firmenwagen zu nehmen? Falls der Veranstaltungsort mit dem Auto leichter zu erreichen ist...

H
HF

19.09.2008 um 14:56 Uhr

Hi lotti1602, du fragst:"Dürfen wir mit dem Auto fahren, oder dürfen wir nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren?" aus dieser Frage geht nicht hervor, ob es sich um einen Dienstwagen oder um einen privat PKW handelt. Ich gehe jetzt mal davon aus, das es sich um einen priv. KFZ handelt. Habt ihr eine BV über Dienstreisen? Weiter-/Fortbildungen? In der Regel dürfte dort alles geklärt sein, meistens darf man mit Dienstfahrzeugen zu den Veranstaltungen fahren bzw. mit der Bahn. Aber man kann auch mal mit der Geschäftleitung sprechen und beantragen, mit dem privat Kfz dorthin zufahren weil dadurch kein Dienstfahrzeug blockiert wird. Kaum ein AG wird da nein sagen. Und im § 37 BetrVG steht auch, die Erstattung der Fahrkosten zum und vom Seminarort sind durch den Arbeitgeber zu tragen. Wenn du ihm nach dem Besuch deine Kilimoter vorlegst, wird er sie dir auch bezahlen, so wie es in den Reisekosten bei euch festgelegt ist.

Läuft bei uns prima so.

D
DonJohnson

19.09.2008 um 17:56 Uhr

Ich frage dich mal, wo ist das Problem? Die Fahrtkosten zahlt der AG und die Zeit ist Mehrarbeit und innerhalb eines Monats abzufeiern - hier gibt es viele Threads, die dieses Thema behandeln - schau da mal nach! Wenn du weitere Fragen hast, kannst du sie auch hier stellen. Mir wär es egal ob ich 1 oder 4 Stunden unterwegs bin - letzendlich entsteht mir doch kein Verlust oder kein Nachteil. Ach ja, welches Seminar besuchst du wenn cih fragen darf? wäre interessant zu wissen...

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