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Mindeslohn

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fübi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind eine Rehaeinrichtung mit 200 MA unsere Renigung wird von uns selbst durchgeführt es sind 16 MA. Unser AG zahlt den Reinigungsmitarbeiterinen nur 7,50€. Meine Frage es gibt in der Reinigung einen Mindestlohn von 8,15€ muß unser AG die 8,15€ Stundenlohn unseren MA auch bezahlen oder zählt der Mindestlohn nur bei Gebäudereinigungsfirmen ????

Gruß Fübi

4.97003

Community-Antworten (3)

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wölfchen

17.09.2008 um 10:54 Uhr

Hallo fübi, anscheinend seid ihr nicht tarifgebunden?

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Fübi

17.09.2008 um 14:51 Uhr

Hallo wir sind nicht Tarifgebunden DDanke für die Antwort Gruß Fübi

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Rapper22

19.09.2008 um 16:26 Uhr

Hallo Fübi,

der AG muß euren Reinigungskräften auch diesen Mindestlohn zahlen, da dieser Mindestlohn per Gesetz durch die Bundesregierung entschieden wurde (Entsendegesetz über .......). Er kann also freiwillig mehr zahlen, aber nicht weniger. Wenn ihr einen BR habt, soll der den AG darauf ansprechen und ab abhilfe drängen. Oder die betroffen Mitarbeiter sollen sich an die zuständige Gewerkschaft wenden. Die helfen auch weiter.

Gruß

Rapper22

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