Erstellt am 16.09.2008 um 18:52 Uhr von carrie
@renesabine
Wie, ihr habt beschlossen, die ersten Drei an den Sitzungen teilnehmen zu lassen?
Sie können doch nicht einfach dabei sein, wenn keiner ausfällt. § 30 BetrVG, die Sitzungen des Betriebsrats sind nicht öffentlich.
Erstellt am 16.09.2008 um 18:59 Uhr von Immie
@renesabine
Da dieser Beschluss null und nichtig ist, und übigens auch alle anderen Beschlüsse die ihr in dieser Zeit getroffen habt...
Nicht mehr einladen wäre da die einfache Lösung.
Nimm noch §29 BetrVG dazu, damit euer Vorsitzender nachlesen kann, wie und wen er wann einzuladen hat.
Erstellt am 16.09.2008 um 19:05 Uhr von DonJohnson
dem ist nichts hinzuzufügen - darüber hinaus muß ich dann noch einen drauf setzen: Wenn ihr die Sitzungen öffentlich abhaltet, warum seid ihr dann sauer, wenn Internas weitergetragen werden... das ergibt doch keinen Sinn! Und wer hat dieses Beschluß eigentlich vorgeschlagen und vor allem warum? Ich schlage vor, wir fahren alle in den Urlaub und für uns gilt dann kein Tempolimit - wollen wir das mal eben bitte beschließen? Bitte bitte!!!
Erstellt am 16.09.2008 um 19:20 Uhr von Mona-Lisa
@renesabine,
und trotzdem kann ich mir das Grinsen nicht verkneifen!
Euer Ersatzmitglied scheint die BR - Arbeit besser zu verstehen, als ihr "hauptamtlichen"!
Was verstehst du unter Interna's? Guck dir mal den § 79 im BetrVG an, da ist von Geheimhaltungspflicht die Rede und dass persönliche Angaben nicht rausgetragen werden dürfen, ist ja klar, oder?
Fazit: Der Betriebsrat ist kein Geheimrat!
Was in Sitzungen besprochen oder sogar beschlossen wird, ist im Interesse der Kollegen und dem zufolge werden nach einer Sitzung auf Fragen der Kollegen Informationen weitergegeben.
Erstellt am 16.09.2008 um 19:44 Uhr von DonJohnson
Naja ML - hast sicher Recht, aber ich vermute mal einfach, dass ein Beschluss 3:2 aus ging, und dann (ich nenne sie mal Beisitzer) erzählt haben wer wie abgestimmt hat. Das sind Internas, die keinen was angehen, oder bist du anderer Meinung?
Erstellt am 16.09.2008 um 19:54 Uhr von carrie
@ Don Johnson
Aber das ist eben nur eine Vermutung. Wäre ja schön, wenn uns "renesabine" auch etwas dazu sagen würde.
Erstellt am 16.09.2008 um 19:59 Uhr von DonJohnson
klar ist das eine Vermutung meine liebste, aber was sind sonst Internas - ja du hast Recht, acuh ich kann noch was zusammen spinnen - oder gerade besser ich als jeder andere lach
Erstellt am 16.09.2008 um 20:29 Uhr von carrie
@Don
genau.....mein kleiner Lieblingsspinner ;-)
Erstellt am 16.09.2008 um 20:36 Uhr von DonJohnson
boah hey ;-)
und ich dachte onmedi meinte dich als Freundin des pelzigen Kollegen :-)))
Und denke daran - behalte dein Feuer und deine Energie!!! Das ist es, was wir alle hier so sehr an dir lieben, süße!!!
"Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren" sagte einst eine gute Freundin, die ich sehr mag und die das nicht nur sagte, sonder auch danach handelte. Vielleicht hast du das Zitat ja mal hier gehört bzw gelesen :-)))))) -lach-
Schön, dass du wieder da bist!!! Lange ncihts vin dir gehört - jetzt muß auch Kölner mal wieder öfters hier rein gehen!
Erstellt am 17.09.2008 um 08:56 Uhr von woho
Don Johnson, carrie und Mona-Lisa? Lieblingsspinner und Freundin des pelzigen Kollegen? Wo bin ich da reingeraten?
Lustig ist es wohl schon, das Betriebsratsleben.
Erstellt am 17.09.2008 um 09:31 Uhr von BR-Hexe
@renesabine,
der gefasste Beschluss, 3 Ersatzmitglieder ständig zu Sitzungen zu laden, verstößt gegen das BetrVG. Eure Sitzungen hättet ihr Euch im bezug auf gefasste Beschlüsse auch schenken können, da weder ordnungsgemäß eingeladen wurde. Ein bißchen Arbeit und Gedanken muß man sich schon machen, wenn man BR ist.
"Internas ausplaudern"; personelle Dinge gehen natürlich außerhalb des Gremiums niemanden etwas an, und das ist auch das Gremium in der Pflicht, dem Ersatzmitglied, wenn es denn dann auch ordnungsgemäß an einer Sitzung teilnimmt, den § 79 BetrVG eindringlich nahezubringen, hält er sich nicht dran, so könnt Ihr ihn zum Rücktritt auffordern oder diesen ggfs. richterlich versuchen durchzusetzen. Sollte ein betroffener AN davon Kenntnis erhalten, das dieses Ersatzmitglied über seine persönlichen Angelegenheiten geplaudert hat, so kann er auch strafrechtlich gegen ihn vorgehen.
Ihr solltet aber erst mal zusehen, das ihr alle gem. BetrVG Eure Arbeit macht.