Erstellt am 14.09.2008 um 17:57 Uhr von pirat
@martha,
vergiss alles was du meinst gehör/gelesen zu haben...
google hilft..
http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/gesetzliche_abfindung_bei_betriebsbedingten_kuendigungen/
Erstellt am 14.09.2008 um 18:10 Uhr von Sternburg
@martha,
vielleicht meinst Du den § 622 BGB, in dem es heisst: "Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt."
Der hat aber nichts mit eventuellen Abfindungen zu tun, sondern regelt die Kündigungsfristen.
Erstellt am 15.09.2008 um 07:32 Uhr von TorstenXXX
Nur so am Rande wäre es auch spannend zu sehen, wie das AGG ( wo niemand wegen seines Alters benachteiligt werden soll ) ausgelegt wird, wenn es auch um die Fristrechnung bei Kündigungen geht.
Hat aber mit deiner Frage nichts zu tuen.
schönen Tag
Erstellt am 15.09.2008 um 07:57 Uhr von Sternburg
@TorstenXXX:
Das dürfte allerdings spannend werden.
Ich habe zumindest einen Literaturhinweis gefunden, der diese Regelung des § 622 BGB für unzulässig erklärt, weil sich der Zweck erkennbar allein darin beschränkt, "den betroffenen jüngeren Arbeitnehmern die verlängerte Kündigungsfrist vorzuenthalten."
Quelle: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz(agg): Ein Kommentar aus europäischer Perspektive - ISBN 3935808704, 9783935808705 (Seite 218/219)
Erstellt am 15.09.2008 um 08:07 Uhr von Mona-Lisa
@Torsten, Sternburg,
und da hoffe ich doch, dass sich in nicht allzu ferner Zeit ein Gericht damit beschäftigt! Mich ärgert diese Regelung schon lange!
Denn mit diesem § 622 BGB werden alle bestraft, weil sie die Frechheit besessen haben, jung zu sein!
Erstellt am 15.09.2008 um 15:04 Uhr von kinglord
Hallo matha, bei der Abfindung gelten die Arbeitsjahre, die du gearbeitet hast.
Bekommst in der Regel für jedes Jahr die Hälfte vom einem Monats Brutto Lohn zB. 10 Jahre im Betrieb, 2000€ Brutto im Monat. 1000€ pro Arbeitsjahr = 10000€ Abfindung. Das bekommst du allerdings Brutto, die 10000€ werden nochmals versteuern. Bekommst dann je nach Steuerklasse 5000 bis 8000 € Netto vom AG überwiesen.
Sei aber vorsichtig mit den Betriebsbedignten kündigungen und Abfindungen die in einem Abwiklungsvertrag stehen.
Gruß kinglord