Erstellt am 03.09.2008 um 19:54 Uhr von Mona-Lisa
@bine,
keine Ersatzmitglieder vorhanden?
Erstellt am 03.09.2008 um 20:08 Uhr von Biggy
Hallo bine
falls ihr keine Ersatzmitglieder habt die nachrücken können, müsst ihr einen Wahlvorstand wählen der die Neuwahl durchführt. Ich würde dir empfehlen die Gewerkschaft einzuschalten. die helfen euch und stellen euch auch das entsprechende Material zur Verfügung um alles genau nachzulesen.
Erstellt am 03.09.2008 um 20:53 Uhr von Mona-Lisa
@Biggy,
also ich erwarte von einem Betriebsrat schon, dass er ein BetrVG mit Kommentar zur Verfügung hat, und dann § 13 erst mal selbst nachlesen kann........
Erstellt am 03.09.2008 um 21:03 Uhr von DonJohnson
bei sowas hilft der alte Betriebsrat, die Gewerkschaft, oder Obi
Erstellt am 03.09.2008 um 21:49 Uhr von Biggy
Mona-Lisa
wenn das so wäre, dass sie wüssten was zu tun wäre hätte bine nicht die Frage gestellt.
Ich bin wie du der Meinung, dass ein BR das wissen müsste aber es ist nun mal nicht so.
Erstellt am 04.09.2008 um 08:35 Uhr von uhu
@biggy
das entbindet den BR aber nicht von der Pflicht, sich mit dem BetrVG zu beschäftigen; wer selbst liest ist im Vorteil;
@don
das gilt auch für dich