Erstellt am 03.09.2008 um 14:04 Uhr von jotim
Hallo Kürsche,
zunächst einmal ist diese Handhabung so nicht rechtens. Der Urlaub ist keine Dispositionsmasse!
Eigentlich ist das Thema einfacher unter dem Begriff "Kurzarbeit" zu packen, wofür es reichlich Regelung gibt.
Mit Deinem Hinweis auf die Arbeitszeitkonten gibst Du aber einen Hinweis von dem ich annehme, dass ihr durchaus auch flexible Möglichkeiten wollt, mit solchen Auftragsschwankungen umzugehen.
Was sieht denn der Tarifvertrag oder die BV vor, in dem die AZK geregelt sind? Arbeitszeitguthaben sind m.E. leichter für Mengenschwankungen zu verwenden.