Urlaubstage Abzug bei nicht Vollbeschäftigung aufgrund gesunkener Auftragslage
Wir haben bei uns Arbeitszeitkonten. Aufgrund gesunkener Auftragslage wurde angekündigt, das es ánstatt einer 5 Tage Arbeitswoche zu einer 3-4 Arbeitsatage Woche kommen kann. Die ausfallenende Tage werden als Urlaubstage den Beschäftigten abgezogen.Der Betriebsrat soll hier zu seine Stellungnahme abgeben. Ist diese Handhabung rechtens?
Community-Antworten (1)
03.09.2008 um 16:04 Uhr
Hallo Kürsche, zunächst einmal ist diese Handhabung so nicht rechtens. Der Urlaub ist keine Dispositionsmasse! Eigentlich ist das Thema einfacher unter dem Begriff "Kurzarbeit" zu packen, wofür es reichlich Regelung gibt. Mit Deinem Hinweis auf die Arbeitszeitkonten gibst Du aber einen Hinweis von dem ich annehme, dass ihr durchaus auch flexible Möglichkeiten wollt, mit solchen Auftragsschwankungen umzugehen. Was sieht denn der Tarifvertrag oder die BV vor, in dem die AZK geregelt sind? Arbeitszeitguthaben sind m.E. leichter für Mengenschwankungen zu verwenden.
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