Personalakteneinsicht von Abteilungsleitern - Welche Daten darf der "neue" Chef des Bewerbers eigentlich einsehen?
Bei internen Stellenbeschreibungen möchte der "neue" Abteilungsleiter auf die vorhandene Personalakte zugreifen bzw. von der Personalverwaltung Infos zum internen Bewerber haben. Welche Daten darf der "neue" Chef des Bewerbers eigentlich einsehen? Welche Informationen darf die Personalverwaltung an den Abteilungsleiter abgegeben?
MfG
Community-Antworten (1)
08.09.2008 um 10:35 Uhr
im zweifelsfalle alle die er braucht... das persönlichkeitsrecht des MA darf nicht verletzt werden. nur den unmittelbar mit der bearbeitung dieser unterlagen betrauten kräften sowie den vorgesetzten des mitarbeiters ist der zugang zur personalakte, und zwar nach entsprechender sicherheitsbelehrung zu ermöglichen...
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