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Personalakteneinsicht von Abteilungsleitern - Welche Daten darf der "neue" Chef des Bewerbers eigentlich einsehen?

N
nemesis2004
Jan 2018 bearbeitet

Bei internen Stellenbeschreibungen möchte der "neue" Abteilungsleiter auf die vorhandene Personalakte zugreifen bzw. von der Personalverwaltung Infos zum internen Bewerber haben. Welche Daten darf der "neue" Chef des Bewerbers eigentlich einsehen? Welche Informationen darf die Personalverwaltung an den Abteilungsleiter abgegeben?

MfG

5.25501

Community-Antworten (1)

P
packer

08.09.2008 um 10:35 Uhr

im zweifelsfalle alle die er braucht... das persönlichkeitsrecht des MA darf nicht verletzt werden. nur den unmittelbar mit der bearbeitung dieser unterlagen betrauten kräften sowie den vorgesetzten des mitarbeiters ist der zugang zur personalakte, und zwar nach entsprechender sicherheitsbelehrung zu ermöglichen...

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