Wehrdienst und befristeter Arbeitsvertrag?
hallo. ein kollege hat ein befristeten arbeitsvetrag bis ende 2008. der muß jetzt im oktober zum Bund,kann oder muß er jetzt nach seine wehrdienst noch die restliche 3 monaten sozusagen nachholen
Community-Antworten (1)
26.08.2008 um 09:33 Uhr
Moin bylmer, nein; das Arbeitsverhältnis endet mit dem Beendigungsdatum des Arbeitsvertrages. §1 Abs.4 ArbPlSchG Ein befristetes Arbeitsverhältnis wird durch Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung nicht verlängert; das Gleiche gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen während des Wehrdienstes geendet hätte.
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