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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bei wissenschaftliche Studie den Betriebsrat informieren?

H
himbeerwilli
Feb 2019 bearbeitet

Sehr geehrte Forumsbesucher,

ich habe eine kurze Frage: Wenn ein Forschungsinstitut eine Studie mit Arbeitnehmern durchführen möchte, in der Eigenschaften der Mitarbeiter erhoben werden, muss dann der Betriebsrat darüber informert werden?

Die Ergebnisse werden anoymisiert erhoben und auch abgespeichert. Allerdings erhalten die Mitarbeiter für die Teilname eine Aufwandsentschädigung.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

14.00003

Community-Antworten (3)

U
uhu

25.08.2008 um 13:35 Uhr

@himbeerwilli natürlich muß der BR informiert werden und nicht nur das, denn : wie soll denn die Studie durchgeführt werden? dafür müssen die AN doch sicher befragt werden; sollen MA im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses befragt werden, braucht man einen Fragebogen, Fragekatalog; da sind wir dann ganz schnell bei § 94 Abs. 1 BetrVG (Fitting, 23. Auflage ab RN 6) - also in der Mitbestimmung des BR;

P
pirat

25.08.2008 um 14:02 Uhr

@ himbeerwilli, cooler Nick... wie Uhu schon schrieb, natürlich seit ihr in der Mitbestimmung, gerade bei Eigenschaften von MA und Risikobereitschaft, auch wenn sie anonymisiert werden sollen....aufpassen kann ich da nur sagen...

R
ridgeback

25.08.2008 um 14:29 Uhr

@himbeerwilli,

vielleicht hilft Dir ncoh das Urteil himbeerwilli Beschluss vom 08.06.1999 - 1 ABR 28/97

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