Bei wissenschaftliche Studie den Betriebsrat informieren?
Sehr geehrte Forumsbesucher,
ich habe eine kurze Frage: Wenn ein Forschungsinstitut eine Studie mit Arbeitnehmern durchführen möchte, in der Eigenschaften der Mitarbeiter erhoben werden, muss dann der Betriebsrat darüber informert werden?
Die Ergebnisse werden anoymisiert erhoben und auch abgespeichert. Allerdings erhalten die Mitarbeiter für die Teilname eine Aufwandsentschädigung.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Community-Antworten (3)
25.08.2008 um 13:35 Uhr
@himbeerwilli natürlich muß der BR informiert werden und nicht nur das, denn : wie soll denn die Studie durchgeführt werden? dafür müssen die AN doch sicher befragt werden; sollen MA im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses befragt werden, braucht man einen Fragebogen, Fragekatalog; da sind wir dann ganz schnell bei § 94 Abs. 1 BetrVG (Fitting, 23. Auflage ab RN 6) - also in der Mitbestimmung des BR;
25.08.2008 um 14:02 Uhr
@ himbeerwilli, cooler Nick... wie Uhu schon schrieb, natürlich seit ihr in der Mitbestimmung, gerade bei Eigenschaften von MA und Risikobereitschaft, auch wenn sie anonymisiert werden sollen....aufpassen kann ich da nur sagen...
25.08.2008 um 14:29 Uhr
@himbeerwilli,
vielleicht hilft Dir ncoh das Urteil himbeerwilli Beschluss vom 08.06.1999 - 1 ABR 28/97
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