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Zwischenzeit von der alten zur neuen BV

F
Franz
Jan 2018 bearbeitet

hallo, wir (neuer BR) möchten in einer bestehenden BV eine Änderung vornehmen. Die alte BV ist nicht schlecht aber sie würde hinterher besser ausfallen. Für uns ist wichtig was passiert,wenn der GL keine neue BV mehr abschließen will und wir die alte gekündigt haben! Wie würdet ihr vorgehen?

MfG Franz

5.14606

Community-Antworten (6)

E
eNDe

21.08.2008 um 16:55 Uhr

@Franz,

da müßte man erst mal wissen, ob es sich um eine erzwingbare bzw. eine freiwillige BV handelt - nur eine erzwingbare BV nach § 87 BetrVG wirkt im Falle einer Kündigung nach, bis eine neue BV in Kraft tritt.

F
Franz

21.08.2008 um 17:18 Uhr

hy eNDe, gut gesagt: wie erkenn ich eine erzwingbare oder freiwillige BV

Franz

D
DocPille

21.08.2008 um 17:33 Uhr

@Franz

Sag uns was das für eine BV ist,um was es sich handelt,und du bekommst antwort.

Oder.... einfach mal googlen

Gruss

F
Franz

21.08.2008 um 18:10 Uhr

Die GF der Fa. XY und der BR der Fa. XY schließen folgende BV "Deputatenregelung für alle MA" Frühestens kündbar zum ..., wenn nicht, unbefristet weiter. Regel nach §77/5 BetrVG.

MfG Franz

C
carrie

21.08.2008 um 21:54 Uhr

@Franz Was bitte ist eine Deputatenregelung? Das kann man ja nicht mal googlen. Man müsste schon wissen, was genau geregelt wird und dann kann man bestimmen, ob es eine erzwingbare ist oder der AG sie "freiwillig" abgeschlossen hat. Fällt denn die Angelegenheit unter eine Mitbestimmung?

P
Peanuts

21.08.2008 um 23:59 Uhr

Da der Anspruch auf ein Deputat (Kohle, Strom, Bier oder was auch immer) nur eine freiwillige Leistung des AGs sein kann, würde ich die Kündigung einer BV sorgfältig überdenken.

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