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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

JVA Wahl vorbereitung

T
Tulpe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich brauch mal wieder Hilfe. Ich bereite die JVA Wahl vor. Können auch nicht Azubis die noch nicht 25 Jahre sind an der Wahl teilnehmen? Ist für mich nicht eindeutig Erkennbar!

Danke im vorraus Tulpe

6.93208

Community-Antworten (8)

M
Mainpower

19.08.2008 um 12:02 Uhr

Hallo Tulpe, natürlich können auch nicht Azubis unter 25 Jahren teilnehmen. Wie schon der Name sagt, JUGEND und AUSZUBILDENDEN Vertretung.

R
ridgeback

19.08.2008 um 12:06 Uhr

@Tulpe, soweit ich das richtig verstehe, betrifft das jugendliche Arbeitnehmer bis zum 18. Lebensjahr und der in Berufsausbildung Beschäftigten bis zum 25. Lebensjahr.

T
Tulpe

19.08.2008 um 12:21 Uhr

Hallo Ridgeback, genau das ist das Problem.Wir haben keine Jugendlichen unter 18 Jahren. Alle Azubis sind um die 20 und älter. Eine Examinierte Kraft möchte sich Aufstellen lassen, Sie ist aber fertig mit der Ausbildung. Danke Tulpe

R
ridgeback

19.08.2008 um 12:33 Uhr

@Tulpe, dann geht es nur ab 5 Azubis unter 25 J.

T
Tulpe

19.08.2008 um 13:00 Uhr

@ridgeback, es sind 1x 19,4x22,1x28,1x32 und 1x 45. Eine nicht Auszubildende ist 24 und möchte sich Aufstellen lassen. Geht das????

Danke

M
Mona-Lisa

19.08.2008 um 13:06 Uhr

@Tulpe, sie kann! § 61 BetrVG - III. Wählbarkeit (Abs. 2)

P
Poseidon

19.08.2008 um 13:32 Uhr

Hi wie die schöne Mona schon schrieb kann sie, aber wählen darf Sie nicht! Ihr habt nen 45 jährigen Azubi wow

MfG Poseidon

T
Tulpe

19.08.2008 um 14:57 Uhr

Vielen Dank an alle Ihr seid sehr Hilfreich. Danke Danke Danke

Tulpe

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