Erstellt am 19.08.2008 um 10:02 Uhr von mainpower
Hallo Tulpe,
natürlich können auch nicht Azubis unter 25 Jahren teilnehmen.
Wie schon der Name sagt, JUGEND und AUSZUBILDENDEN Vertretung.
Erstellt am 19.08.2008 um 10:06 Uhr von ridgeback
@Tulpe,
soweit ich das richtig verstehe, betrifft das jugendliche Arbeitnehmer bis zum 18. Lebensjahr und der in Berufsausbildung Beschäftigten bis zum 25. Lebensjahr.
Erstellt am 19.08.2008 um 10:21 Uhr von Tulpe
Hallo Ridgeback,
genau das ist das Problem.Wir haben keine Jugendlichen unter 18 Jahren. Alle Azubis sind um die 20 und älter. Eine Examinierte Kraft möchte sich Aufstellen lassen, Sie ist aber fertig mit der Ausbildung.
Danke Tulpe
Erstellt am 19.08.2008 um 10:33 Uhr von ridgeback
@Tulpe,
dann geht es nur ab 5 Azubis unter 25 J.
Erstellt am 19.08.2008 um 11:00 Uhr von Tulpe
@ridgeback,
es sind 1x 19,4x22,1x28,1x32 und 1x 45.
Eine nicht Auszubildende ist 24 und möchte sich Aufstellen lassen.
Geht das????
Danke
Erstellt am 19.08.2008 um 11:06 Uhr von Mona-Lisa
@Tulpe,
sie kann!
§ 61 BetrVG - III. Wählbarkeit (Abs. 2)
Erstellt am 19.08.2008 um 11:32 Uhr von Poseidon
Hi
wie die schöne Mona schon schrieb kann sie, aber wählen darf Sie nicht!
Ihr habt nen 45 jährigen Azubi wow
MfG
Poseidon
Erstellt am 19.08.2008 um 12:57 Uhr von Tulpe
Vielen Dank an alle Ihr seid sehr Hilfreich.
Danke Danke Danke
Tulpe