Betriebsratswahl - sind Freigänger aus der JVA wahlberechtigt?
Sind Freigänger aus der JVA bei einer Betriebsratswahl wahlberechtigt?
Community-Antworten (3)
05.05.2006 um 13:51 Uhr
Wessen Betriebsrat ?
05.05.2006 um 23:21 Uhr
Wenn sie trotz Knast, immer noch in einem Betrieb beschäftigt sind. Das heißt wenn sie z.B. deshalb nur freigestellt sind aber noch immer im selben Betrieb beschäftigt sind.Dann dürfen sie natürlich auch wählen. Der Wahlvorstand macht die Wahl anfechtbar selbst wenn er den Freigänger auch nicht über die Wahl berichtet hat.
05.05.2006 um 23:27 Uhr
Nur zur Info! m.f. hat die Frage in einem weiteren Thread ergänzt, siehe 26964
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