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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratswahl - sind Freigänger aus der JVA wahlberechtigt?

M
m.f.
Nov 2016 bearbeitet

Sind Freigänger aus der JVA bei einer Betriebsratswahl wahlberechtigt?

2.84503

Community-Antworten (3)

R
Rollie

05.05.2006 um 13:51 Uhr

Wessen Betriebsrat ?

P
paolo

05.05.2006 um 23:21 Uhr

Wenn sie trotz Knast, immer noch in einem Betrieb beschäftigt sind. Das heißt wenn sie z.B. deshalb nur freigestellt sind aber noch immer im selben Betrieb beschäftigt sind.Dann dürfen sie natürlich auch wählen. Der Wahlvorstand macht die Wahl anfechtbar selbst wenn er den Freigänger auch nicht über die Wahl berichtet hat.

F
Fayence

05.05.2006 um 23:27 Uhr

Nur zur Info! m.f. hat die Frage in einem weiteren Thread ergänzt, siehe 26964

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