Was passiert wenn nach dem Outsourcing kein BRM mehr vorhanden ist?
Es wird gesourct, und gespalten was das Zeug hält. Eine Hälfte der BRM kommt in neu gegründete Betriebe die anderen werden von einem noch größenen Betrieb übernommen und das Mandat geht unter. In dem ursprünglichen Betrieb gibt es dann höchstwahrscheinlich keine BRM mehr. Arbeitsplätze sind wohl nicht gefährdet, zumindest nicht im Moment. Reichen 6 Wochen für einen Sozialplan oder kann unser BR das Restmandat zu diesem Zweck darüber hinaus ausüben?
Community-Antworten (2)
15.08.2008 um 22:38 Uhr
@Catweazle, es geht dir also um den ursprünglichen/verbliebenen Betrieb? IMHO... Voraussetzungen eines Übergangsmandates bei Betriebsspaltung: Das Übergangsmandat endet gem. § 21a I S. 3 BetrVG nach 6 Monaten. Eine Verlängerung um weitere 6 Monate kann durch TV/ BV vereinbart werden. Das Mandat endet jedoch spätestens mit der unverzüglich anzusetzenden Neuwahl des Betriebsrates und Bekanntgabe der Wahlergebnisse. hier einige Regularien...besonders der letzte Satz ist anschauenswert... http://www.hebinger.net/kanzlei/Betriebsrat%20Uebergangsmandat%20Restmandat.htm Was sagt die GEW dazu?
15.08.2008 um 23:10 Uhr
@pirat,
in dem ursprünglichen/verbliebenen Betrieb gibt es danach keine BRM mehr. Aus dem 21a werde ich nicht schlau bzgl. des Überhangmandats. Anwalt und Verdi werden Anfang nächster Woche dabei sein. Vielleicht hat jemand Erfahrung mit dieser Situation.
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