Ist das Urteil ArbG Kassel 20.2.96, AuR 96, 149 noch aktuell?? Wo kann ich das noch eventuell nachschauen?

Es handelt sich hier um ein Ersatzmitglied, dass beim Ausscheiden eines BR Mitgliedes es ablehnt, an dessen Stelle nachzurücken. Das kommt laut Däubler/Kittner/Klebe BetrVG Ausg. 10 §24 2. Rdn 10a einer Amtsniederlegung gleich (Mit Verweis auf og. Urteil).

Bin mal gespannt.........