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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urteil ArbG Kassel 20.2.96, AuR 96, 149 noch aktuell

RH
Robin Hood
Jan 2018 bearbeitet

Ist das Urteil ArbG Kassel 20.2.96, AuR 96, 149 noch aktuell?? Wo kann ich das noch eventuell nachschauen?

Es handelt sich hier um ein Ersatzmitglied, dass beim Ausscheiden eines BR Mitgliedes es ablehnt, an dessen Stelle nachzurücken. Das kommt laut Däubler/Kittner/Klebe BetrVG Ausg. 10 §24 2. Rdn 10a einer Amtsniederlegung gleich (Mit Verweis auf og. Urteil).

Bin mal gespannt.........

4.95402

Community-Antworten (2)

P
Petrus

12.08.2008 um 16:47 Uhr

Was ist Dein Problem? Da ein nachrückendes Ersatzmitglied nicht gefragt wird, ob es die Wahl annimmt, wird es mit dem Ausscheiden des BRM kraft Gesetzes Mitglied des Betriebsrates. Wenn es das nicht will, muss es das Amt niederlegen. Da hat wohl mal ein ArbGer geurteilt, dass die Formulierung "ich will nicht nachrücken" gleichbedeutend mit "ich lege das Amt nieder" ist. Warum sollte da ein anderes Gericht was anderes urteilen? Damit jeweils ein Amtsenthebungsverfahren wegen grober Pflichtverletzung des Nachrückers durchgeführt werden muss, nur weil der nicht die richtigen Worte gebraucht hat - und das, obwohl sich alle einig sind, dass der Nachrücker eben nicht will? Welcher Richter tut sich denn solchen Schwachsinn an?

RH
Robin Hood

13.08.2008 um 10:55 Uhr

Ich habe kein Problem damit. Meine Frage lautete: kann man dieses Urteil in anderer Literatur ebenfalls nachlesen. Ich habe im Fitting 24. Auflage nichts dazu gefunden.

Trotzdem Danke

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