Erstellt am 11.08.2008 um 12:32 Uhr von Mona-Lisa
@Lares,
ja, und zwar so lange, bis euer neuer Betriebsrat gewählt und im Amt ist!
Also? Nach dem Abgang von Nr. 3 schleunigst Neuwahlen einleiten!
§ 13 BetrVG - III. Wahlen außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums (Kommentierungen!)
Erstellt am 11.08.2008 um 12:44 Uhr von w-j-l
Euer 2-Mann-BR ist sogar schon mit einer Person alleine beschlussfähig.
Siehe § 33 (2)