Kündigungsschutz des Schwerbehindertenvertreters?
Sorry, da fehlte etwas!! Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz des Vertreters der Schwerbehindertenvertretung aus, wenn er noch nicht an Sitzungen des BR teilgenommen hat und auch sonst noch nicht in Erscheinung getreten ist?
Community-Antworten (2)
04.08.2008 um 13:28 Uhr
@karl Ist er denn gewählt? § 15 KSchG könnte helfen...
04.08.2008 um 13:33 Uhr
Moin Karl §96 Abs.3 S.1 SGB IX Die Vertrauenspersonen besitzen gegenüber dem Arbeitgeber die gleiche persönliche Rechtsstellung, insbesondere den gleichen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz wie ein Mitglied des Betriebs-, Personal-, Staatsanwalts- oder Richterrates.
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