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Kündigungsschutz des Schwerbehindertenvertreters?

K
Karl
Jan 2018 bearbeitet

Sorry, da fehlte etwas!! Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz des Vertreters der Schwerbehindertenvertretung aus, wenn er noch nicht an Sitzungen des BR teilgenommen hat und auch sonst noch nicht in Erscheinung getreten ist?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

04.08.2008 um 13:28 Uhr

@karl Ist er denn gewählt? § 15 KSchG könnte helfen...

W
Werner

04.08.2008 um 13:33 Uhr

Moin Karl §96 Abs.3 S.1 SGB IX Die Vertrauenspersonen besitzen gegenüber dem Arbeitgeber die gleiche persönliche Rechtsstellung, insbesondere den gleichen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz wie ein Mitglied des Betriebs-, Personal-, Staatsanwalts- oder Richterrates.

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